Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 66/28

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Im Zusammenhang mit der Einführung der Schwurgerichte wird darauf hingewiesen, dass übergebene Abolitionsgesuche nicht zu den Hauptakten zu legen, sondern getrennt aufzubewahren sind und den Verteidigern niemals zur Einsicht vorgelegt werden dürfen
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1850 August 21

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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