1705

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1705

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1604 Februar 5
Original dating Original dating
Geben auff unserm künigelichen schlosz zu Prag den fünfften tag des monats Februarii nach Chisti unsers lieben Herrn und Seeligmachers geburt sechzehenhundert und im vierten unserer reiche des römischen im neünundzwaintzigisten des hungerischen im zwayunddreyssigisten unnd des behaimischen auch im neünundzwaintzigisten jahren

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Kaiser Rudolf II. von Habsburg bekundet, dass Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat. Balthasar hatte bereits 1576 auf dem Reichstag in Regensburg um die Bestätigung dieser Privilegien gebeten. Rudolf hat die Privilegien damals wegen eines Streits zwischen Balthasar und Julius [Echter von Mespelbrunn], Bischof von Würzburg, Herzog in Franken, nicht bestätigt. Nachdem dieser Streit 1602 August 7 (...den sibenden Augusti verflossenen sechzehenhundert und andern jahrs) durch Rudolf beigelegt und Balthasar erneut als Abt eingesetzt wurde, bestätigt Rudolf diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Balthasar gelobt durch seine Bevollmächtigten Werner von der Schulenburg und Sebastian Faber, Doktor der Rechte, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Prag. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda ...
Notation on verso Notation on verso
(ist altem herkommen / nach taxfrei in allem / Fehlin taxator)
Signatures Signatures
(Rudolff [unter der Plica] / Worad [?] [unter der Plica] / ad mandatum sacrae caesarae / maiestatis proprium / An[dreas] Hannewaldt propria)
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Woll- und Metallschnur angehängtes Majestätssiegel

Information / Notes


Additional information Additional information
Zu den erwähnten Ereignissen liegen im Bestand Urk. 75 keine Urkunden vor.
Kurzregest und Kollationsvermerk unter der Plica. Registratorvermerk auf der Rückseite.

Representations

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