1760
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1760
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1612 April 9
Originaldatierung
Originaldatierung
Geben zu Fulda Montags den neundten Aprilis im sechtzehen hundert unndt zwölfften iahr
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er den Fuldaer Bürger Hermann Zanger als Lehnsträger, dessen Ehefrau sowie seine Miterben mit dem Schönstadtgut (Schonstadts gueth) vor der Stadt Fulda mit allen Rechten und allem Zubehör, wie es zuvor Johann (Hannß) Habersack und Nikolaus Gelfuß (Claus Gelfueß) laut alter Urkunden besessen haben, belehnt hat. Andere Rechte und Gewohnheiten von Abt und Kloster bleiben von dieser Belehnung unberührt. Das Gut ist mit verschiedenen Zinsen belastet: Abt und Kloster sind als jährlicher Zins an Michaelis [September 29] zwei Schock [und] 26 Groschen, fünf Maß Roggen (korn), fünf Maß Hafer, ein Achtel Mohn (mahnnß), drei Gänse, sechs Sommerhühner, drei Fastnachtshühner und ein Besthaupt nach Altenhof zu liefern; der Abt erhält zudem für das Seelgerät des Klosters zehn Schilling; dem Frauenaltar in der Pfarrkirche in Fulda sind acht Tournosen zu geben; Hermann Zanger und seinen Erben sind dreieinhalb Pfund Heller zu zahlen. Die Zinse hat der verstorbene Johann (Hannß) Rab von Johann (Hannß) von Sachsen gekauft und [Hermann Zanger und seine Miterben] haben sie nunmehr geerbt. Weiterhin sind folgende Zinse zu entrichten: zwei Gänse, zwei Sommerhühner und zwei Fastnachtshühner; an den Frauenaltar in Sankt Michael bei Fulda an Bonifatius [Juni 5] acht Schilling Pfennige, an Michaelis acht Schilling, an Kathedra Petri [Februar 22] sechs Schilling und zwei Fastnachtshühner; ein Pfund an Eckhard (Eckardt) von Gelnhausen, an Michaelis eine Gans und zwei Fastnachtshühner; den Barfüßern wegen [einer Stiftung?] der von Ebersberg fünf Schilling, eine Gans, ein Michaelshuhn und ein Fastnachtshuhn; an das Kloster Petersberg fünf Schilling, eine Gans, ein Fastnachtshuhn; für den St. Andreasaltar (Endres altar) in Fulda sind dem Hospital vor dem Kohlhauser Tor [in Fulda] zehn Schilling Pfennige zu geben. Alle zuvor genannten Zinse hat zukünftig Hermann Zanger als Lehnsträger für sich und seine Miterben zu den vorgeschriebenen Zeiten zu entrichten. Streitigkeiten über das Lehen dürfen nur vor dem zuständigen Gericht des Abtes verhandelt werden. Wird der Streit vor einem Gericht einer fremden Herrschaft verhandelt, fällt das Lehen heim. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes Johann Friedrich. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler
Siegler
[Abt Johann Friedrich]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel (fehlt)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
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