Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 516

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1374 Mai 30
Originaldatierung Originaldatierung
Gebin nach Christi geburte dritzenhundirt iar darnach in dem vier und sibintzigistin iare an dem nestin Dinstage vor sente Bonifacii tage

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Der Ritter Berthold (Berlt) von Bibra und sein Bruder Johann (Hans) bekunden, dass ihnen Propst Graslock [von Babenhausen], Dekan Konrad und der Konvent von Neuenberg bei Fulda den Hof in Seeba (zu Sewe) [Gemeinde Rhönblick] zu Lehen gegeben haben. Dafür muss Berthold jährlich an Michaelis [September 29] 14 Viertel guten Roggens (rackin), 15 Viertel Hafer, ein Viertel Erbsen (erweiz) Fuldaer Maßes sowie 18 Pfund Heller guter fränkischer Landeswährung zahlen und verpflichtet sich, so verantwortungsvoll mit dem Hof umzugehen, als wäre es sein eigener. Ferner wird bestätigt, dass ihnen von Propst und Konvent sechs Pfund Heller geliehen wurden, die sie von den 18 Pfund Heller abziehen (aufnehmen) dürfen. Falls Berthold stirbt, erbt zuerst sein Bruder Johann, dann ihre Erben. Propst, Dekan und der Konvent von Neuenberg können den Hof in Seeba wieder einziehen. Weiterhin will Berthold die Rechte des Heinrich Kellermann (Kelreman), Pfleger des genannten Hofes, unberührt lassen und bestätigt dies auch für seine Erben. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler Siegler
[Ritter Berthold von Bibra]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, abhängendes Siegel (fehlt)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 420, f. 934; StaM, Kopiare Fulda: K 422, f. 57v

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen