U 10084

Vollständige Signatur

HHStAW, 340, U 10084

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Ludwig, römischer König, erteilt dem edeln Manne Gottfried Grafen von Sayn, Erstgebornen Johanns, Grafen von Sayn, Macht und Gewalt, auf dem Greifensteinschen Berg und Boden, eines Eigentums des Reiches, von Neuem ein Schloß (castrum) durch eigene Arbeit und Kosten zu bauen, so dass auf den Bau 2000 Pfund Heller verwendet würden, und dass er und seine Erben oder andere neue Erwerber dasselbe so lange in Pfand behalten sollten, bis er durch ihn oder seine Nachfolger am Reiche mit 3500 Pfund Heller ausgelöst werde; unterdessen hätten sie ihm nach Möglichkeit treu und gehorsam zu sein gegen alle seine Widersacher, und besonders gegen die Grafen von Nassau, gegen welche sie Fehden (bella) zu erregen, wie mit ihnen ohne seine Erlaubnis keinen Frieden, Waffenstillstand (treugas) oder Verträge abzuschließen; auch hätten sie das Schloss von ihm und seinen Nachfolgern so oft nötig zu empfangen. Im Falle der Rücklösung solle er und sein Nachfolger Gottfried für die errichteten Gebäude 2000 Pfund Heller zahlen; desgleichen solle dieser 1000 Pfund als Burgmanngeld (peculium castrense) erhalten, und von seinen eigentümlichen Einkünften solle er 100 Pfund Heller anweisen (resignabit), und vom Reiche zu Lehen empfangen, und es sollten dieserhalb er und seine Erben freie Burgmänner auf dem Schlosse sein. Übrigens aber sollten 500 Pfund der vorerwähnten Summe den edelen Männern Gottfried von Sayn, Engelberts Sohn, und Dietrich von Runkel, seinen Getreuen, oder deren Erben, jedem 250 ausgezahlt werden, und jeder derselben solle 25 Pfund Heller eigener Einkünfte zu Händen des Reichs stellen, und solche von dem Könige oder Kaiser stets als Burglehen wie freie Burgmänner erhalten. Zur Hilfe bei dem ersten Aufbaue sollten ihnen auf Verlangen Gottfried von Eppstein, Provinzialadvokat der Wetterau (Wedrebia), mit den Bürgerschaften (civitatibus) der Wetterau (Wedrebia) Hilfe leisten.
Datierung Datierung
1322 Dezember 6
Originaldatierung Originaldatierung
Auguste VIIIo Idus Decembr.

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Pergament, 1 Siegel, fehlt, lateinisch, Urschrift und ein beglaubigter Auszug aus der Zeit Graf Gerhard II zu Sayn auf beschädigtem Papier
Druckangaben Druckangaben
Hardt Nr. 293

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Nebenpersonen: Sayn, Gottfrid von, Sohn Engelberts, Runkel, Dietrich von (nobiles viri und fideles dilecti Ludwigs), Eppstein, Gottfried von, nobilis vir, Advocatus provincialis per Wedrebiam
Bemerkungen: Original und Kopie in Idstein (Moser); B. 510

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1995) Detailseite anzeigen
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung Detailseite anzeigen