Vollständige Signatur

HStAD, B 3, 531

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
Limburg 1473 Juni 3
Originaldatierung Originaldatierung
Geg. zu Lympburg uff dornstag noch dem sontag Exaudi 1473

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Ottilie geb. v. Nassau, Gräfin zu Thierstein, bekundet, dass sie in ihren Streitigkeiten mit Graf Philipp v. Katzenelnbogen-D[armstadt], ihrem Schwiegervater, durch folgenden Spruch des Frankfurter Schultheißen Bernhard Kreiß und des Johann Freie v. Dehrn verglichen worden ist: [Folgt Nr. 5719]. Auf Grund dieses Spruches hat Graf Philipp ein Viertel an Limburg mit Zubehör, welches er von dem verstorbenen Grafen Bernhard v. Solms für 6000 Gulden innehatte, samt den Pfandurkunden an Ottilie unter Zustimmung Erzbischof Johanns von Trier und Landgraf Heinrichs von Hessen übergeben. Ottilie verzichtet auf alle weiteren Forderungen an Graf Philipp und siegelt
Siegler Siegler
Ausfertigung Staatsarchiv., Samtarchiv Schublade 81, 58, moderbeschädigt Siegel ab
Konz. der Gegenurkunde Graf Philipps, in der er sich die Ablösung dieses Viertels an Limburg für 6000 Gulden mit halbjährlicher Kündigung alljährlich zu Weihnachten vorbehält (wobei die Auszahlung des Geldes in Frankfurt oder Mainz erfolgen soll) Staatsarchiv Darmstadt, Hausarchiv, moderbeschädigt
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ziegenhainer Repertorium VI folge 31.
Druckangaben Druckangaben
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 5725

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen