Vollständige Signatur

HStAD, B 3, 162

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1404 März 24
Originaldatierung Originaldatierung
D. 1404 in crastino Palmarum

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Hertwig v. Wolfskehl bekundet, dass sein Streit mit Graf Johann v. Katzenelnbogen und dessen verstorbenem Schwiegervater wegen der Kirche zu Biebesheim (Bubis-) dahin geschlichtet ist, dass zunächst Simon Brömser, Kanonicus zu Neuhausen bei Worms, dem Hertwig die Kirche verliehen hat, lebenslänglich in ungestörtem Besitz der Kirche verbleiben soll. Nach seinem Tode sollen Graf Johann oder seine Erben die Kirche verleihen. Wenn sie dann wieder ledig wird, soll sie von Hertwig oder Gernand v. Wolfskehl, Neffen Hertwigs, oder von ihren Erben, und zwar dem ältesten ihres Stammes, zweimal nacheinander verliehen werden. Danach steht dieses Recht den Erben Graf Johanns wieder einmal zu. Zugegen waren: Hermann von Geismar, Kanonicus des Wormser Domstiftes und Dekan zu St. Andreas daselbst, Magister Dietmar Treysa von Fritzlar, Kanonicus zu Neuhausen und zu St. Andreas in Worms, Ritter Emicho v. Bürresheim. Gernand bekundet seine Einwilligung
Siegler Siegler
Siegler des Ausstellers
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung Staatsarchiv Darmstadt, Biebesheim. Siegel ab. Kopie (um 1430) Staatsarchiv Marburg, K. Kopiar 369. Kopie (15. Jahrhundert) Staatsarchiv Darmstadt, Hohler Galgen. Drei Kopie (16. Jahrhundert) Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen. Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 47v. Kasseler Rep. I S. 204
Druckangaben Druckangaben
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 2429; Baur, Hessische Urkunden IV, 16

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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