Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1193

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1483 Oktober 30
Originaldatierung Originaldatierung
Datum anno Domini millesimo quadringentesimooctuagesimo tercio uff Donerstag nach Symonis et Jude apostolorum

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kunigunde (Kunczel), Witwe des Hermann von Altenburg (Allenborg), und ihre Söhne Neidhard (Nithart) und Christoph (Cristoffel) bekunden, dass sie ihre Besitzungen (gesesse) mit Haus, Hof, Scheune, Garten und Zubehör im Dorf Eiterfeld (Euterfelt), eine weitere Scheune im Kirchhof von Eiterfeld, eine derzeit unbewirtschaftete (ungebuwet) Hofstatt (gadem hoffstadt), eine weitere Hofstatt im Dorf selbst, die hinter dem Hof des Bosse von Buchenau und zwischen [den Hofstätten des] (Egkerclinger) und des Nikolaus (Klaus) Eisenbach liegt, eine Wiese, die oberhalb der Mühle in Eiterfeld liegt, sowie ein Gut in Arzell (Aczelle), das derzeit von Johann Steinmetz (Hans Steynmecz) aus Eiterfeld bewirtschaftet wird - das alles von ihrem Großvater auf sie übergegangen ist - dem Konrad (Kunczen) Eckart und dessen Ehefrau Katharina (Kathrin) für 50 rheinische Gulden auf Wiederkauf verkauft haben. Aus den Besitzungen, [Scheunen] und Wiesen, die derzeit von Heinrich (Heincz) Appermann bewirtschaftet werden, sind die Zinsen, die jährlich an Michaelis [September 29] fällig sind, nun an Konrad und Katharina Eckart zu zahlen. Es besteht Wiederkaufsrecht [mit einer Ankündigungsfrist von] vier Wochen zum Fest Kathedra Petri [Februar 22]. Der Wiederkauf findet im Haus der Käufer in Hünfeld statt. Siegelankündigung. Neidhard von Altenburg besiegelt die Urkunde für sich und seine Mutter Kunigunde. Auf Bitte Christophs besiegelt Simon von Schenkwald die Urkunde. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Rückvermerk Rückvermerk
(Dise guetter hat Apt Io[hann] [I.] von Henberg [Henneberg] gelost Petri anno XCIIII° [1494 Februar 22] als er die zu losen hat, auh crafft eyns kauffbr[iefs] den man von dem von Aldenburg hat).
Zeugen Zeugen
Widukind (Widekint) von Hoynfilsch
Johann Schon, Vikar im Stift von Hünfeld
Siegler Siegler
Neidhard von Altenburg
Simon von Schenkwald
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Hermann von Altenburg ist 1452 belegt, vgl. Landgrafenregesten online, Nr. 2936.

Repräsentationen

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