Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 2420

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1818 Oktober 17
Originaldatierung Originaldatierung
Fulda den 17ten October 1818

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Es wird bekundet, dass zwischen dem kurfürstlichen Fiskus im Namen des kurfürstlichen Leihhauses in Fulda und dem Hofrat Strecker als Käufer und Besitzer des Wohnhauses Nr. 400 1/2, das ehemals Dr. Wiegand gehörte und im vierten Stadtviertel liegt, ein Vergleich geschlossen worden ist, nach dem das Leihhaus künftig auf die Ausübung des Näher- und Abtriebrechts verzichtet. Folgende Paragraphen sind darüber hinaus Bestandteile des Vergleichs: Paragraph 1. Der kurfürstliche Fiskus hat im Namen des fuldischen Leih- und Pfandhauses, versehen mit einer Autorisierung durch die kurfürstliche Regierung von 1818 Mai 15, als Nachbar des 1817 November 12 von Hofrat Strecker gekauften, ehemals Wiegandschen Hauses, erklärt, auf das ihm zustehende Näher- und Abtriebsrecht an dem Haus zu verzichten. Paragraph 2. Hofrat Strecker hat sich für sich und jeden zukünftigen Besitzer dieses Hauses verpflichtet, auf feste Anbauten an seinem Haus zu verzichten, um sowohl den Abstand zum Leih- und Pfandhaus als auch dessen Lichtverhältnisse nicht zu beeinträchtigen. Paragraph 3. Davon ausgenommen ist bei Bedarf und laut der beigelegten Handzeichnung die Verlängerung der in den Hof Streckers hineinragenden von Buttlarischen Stallung und Holzremise in der gleichen Höhe und Breite. Falls Strecker hier ein Waschhaus errichten will, ist dessen Schornstein und Rückwand sechs bis acht Fuß über die Höhe des Daches hinauszuführen, damit der austretende Rauch das Leih- und Pfandhaus nicht beeinträchtigt. Paragraph 4. Der Vergleich soll Bestandteil des gerichtlichen Währschaftsprotokolls sein. Der Verzicht zugunsten des Leih- und Pfandhauses soll im Hypothekenbuch und im Kataster vermerkt werden. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel) - Das fuldische Stadtgericht hat 1818 Oktober 28 (Fulda den 28ten October 1818) bekundet, dass vor ihm Hofrat Strecker und Lizenzkommissar Rang erschienen sind und gemäß einer Erklärung der 2. Abteilung der kurfürstlichen Regierung von 1818 Oktober 23 erklärt haben, dass sie den Bedingungen des genannten Vergleichs zustimmen und dies mit ihren Unterschriften bekräftigen. Der Inhalt des Vergleichs und die abgegebenen Erklärungen sind vom Gericht zu Protokoll genommen worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Unterschriften Unterschriften
(Strecker manu propria
der kurfürstliche licent comissarius
Rang manu propria
kurfürstlich großherzogliches stadtgericht / Thomas)
Siegler Siegler
Kurfürstliches Stadtgericht Fulda
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Das Näher- und Abtriebsrecht bezeichnet den privilegierten Anspruch auf einen Besitz im Sinn eines Vorkaufsrechts, vgl. DRW IX, Sp. 1337-1338.
Die in der Urkunde erwähnte Handzeichnung fehlt.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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