1297
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1297
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1495 Juli 7
Originaldatierung
Originaldatierung
Geben in unnser und des heiligen reichs stat Worms am sybenden tag des monets Julii nach Cristi geburde viertzehen hundert und im funfundnewntzigisten unnser reiche des romischen im zehenndten und des hungerischen im sechsten iarenn
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
König Maximilian bekundet, dass er zwischen Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren von Hessen und Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, in einem Streit um fuldische Lehen, die Wilhelm von Engelhard von Buchenau gekauft hat, geschlichtet hat. Dazu wurden beide Parteien zu einer Anhörung eingeladen. Mit Zustimmung beider Seiten wurde Folgendes beschlossen: Wilhelm soll alle von Engelhard gekauften Güter, die fuldische Lehen sind, zurückgeben. Diese Güter haben Engelhard und dessen verstorbener Bruder Kaspar einst von Fulda als Lehen erhalten. Abt Johann soll dafür diese Güter Engelhards Vetter Gottschalk von Buchenau verleihen, so wie Engelhard und Kaspar die Güter inne hatten. Ausstellungsort: Worms. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Majestätssiegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Auf der Plica rechts oben steht: (Ad mandatum domini regis proprium / Bertoltus archiepiscopus Moguntinus archicancellarius subscripsit).
Unter der Plica rechts oben steht: (Coll[ationata] ?).
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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