599
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HStAM, 3, 599
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Akten der hessischen Gesandten auf dem Reichstage zu Speyer: Instruktionen. Briefwechsel mit dem Landgrafen Philipp
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Januar - April 1542
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1542 Januar. Instruktionspunkte: Religion, Türkenhilfe, gleiches Recht, Visitation des Reichskammergerichts, beständiger Friede (Herzog Heinrich), dessen Dauer, Verringerung der Anschläge der Türkenhilfe, Verhandlungen im gemeinen Reichsrat oder im Rat der Einungsverwandten, Herüberziehen Pfalzgraf Ott Heinrichs und anderer Stände, Münze, Session, Türkenhilfe gemäß dem naumburgischen Abschied, Abordnung von Gelehrten zur Visitation des Reichskammergerichts, Mordbrenner, oberster Hauptmann, Geschütz, Heranziehung anderer Fürsten zu dem Türkenzuge, Verwendung des auf diesem zu erobernden Besitzes, Rechnungsablage des Bundes, Verhütung der Verringerung der Truppen, Oberhauptmannschaft, Verhandlung mit den bayrischen Räten, Einbeziehung der Herzogin-Witwe von Braunschweig in den Frieden. Nebeninstruktion: Goslar, Württemberg und Eßlingen, Herzog Erich der Jüngere, Rechnung über das Geschütz, Bundeshauptleute
Einwirkung auf die Stadt Eßlingen zur Bewilligung eines Tages mit Württemberg
Februar. Schreiben des Landgrafen an Bucer. Antwort, die die niederösterreichischen Lande vom König auf ihre Supplikation wegen des Evangeliums erhalten haben. Bayrische Vermittlung zwischen Hessen und Sachsen und Herzog Heinrich
Eck
Bucers Meinung. Aufnahme von Geld von dem Postmeister zu Rheinhausen (gegen Lazarus Tuchers Wechsel)
März. Bedenken des Landgrafen wegen der Türkenhilfe. Absendung eines weiteren Gesandten der Stadt Goslar zum Reichstage. Anweisung, einen Punkt betr. Herzog Heinrich (gemäß einem kursächsischen Schreiben) in den Abschied zu bringen, Befehl, bei dem König wegen Goslars und Braunschweigs nicht weiter anzuhalten, da es dem Landgrafen lieber ist, wenn die Sache jetzt nicht vertragen wird
April. Die Wurzener Fehde zwischen dem Kurfürsten und dem Herzog Moritz von Sachsen. Weigerung des Landgrafen, jemand von den Seinigen zur Bestellung der Ämter des rheinischen Kreises zu benennen
Wegen des übrigen Inhalts vgl. die Gegenakten des Landgrafen (Nr. 596)
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