2230
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 2230
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1735 Dezember 24
Originaldatierung
Originaldatierung
Geschehen Fuldt den 24ten Decembris 1735
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Amand (Amandus) von Buseck, Dekan von Fulda, sowie die Pröpste und Konventualen von Fulda bekunden für sich, ihre Nachfolger und für die von ihnen versehenen Propsteien, dass sie von Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda, während der Winterversammlung des Konvents (in ultimo capitulo hyemali ordinario) die Zusicherung erhalten haben, dass es trotz des teuren Unterhalts der schon bestehenden Propsteien zur Gründung einer neuen Propstei kommen wird. Die neue Propstei soll durch die Amtsrechnung in Sannerz (Sandertz) finanziert werden und hat an die Rentkammer des Abts jährliche Abgaben zu zahlen; im Gegenzug erhält die Propstei das zivile Vogteirecht, das Jagdrecht, Fischrecht sowie die Waldnutzung und die Nutzung des hutten-steckelbergischen Schlosses sowie dessen Zubehörs. Der Konvent hat aus seinen Reihen einen verdienten Konventualen für die Propstei bestimmt, diesen präsentiert und versprochen, bei Vakanz einen neuen Propst aus seinen Reihen zu wählen. Der Konvent hat jedoch zunächst einen schriftlichen Vorbehalt (renuntiations=acte) gegen diese Neugründung vorgebracht. Er hat den Vorbehalt mit der Tatsache begründet, dass es bereits unter den Vorgängern des Abts sowie während der Sedisvakanzen zur Ausstattung der Propstei in Frauenberg gekommen war, die jedoch noch nicht abgeschlossen worden sei. Zudem war es über den Besitz der Propstei zu Streitigkeiten zwischen dem Konvent und dem Abt sowie der Hofkammer gekommen. Daher sollen künftig die Besitzansprüche sowohl der Propsteien als auch der Rentkammer genau voneinander getrennt werden und beiderseits Beachtung finden (ad normam interdicti uti possidetis ita possideatis). Der Konvent hat dem Abt versprochen, gemäß dieses Vorbehalts dem Abt gehorsam zu sein. Weiter hat der Konvent versprochen, die Neugründung der Propstei zu fördern; mit der darüber ausgestellten Gründungsurkunde hat sich der Konvent ebenfalls einverstanden erklärt. Darüber hinaus haben der Konvent als Ganzes wie auch die Pröpste versprochen, wie bisher die gemäß des Registers fälligen jährlichen Abgaben und Lehnszinsen an die Hofkammer des Abts zu leisten. Mit Hinweis auf die dem Konvent zustehenden Befreiungen (praehabitam desuper deliberatione capitulari) haben die Konventsmitglieder jedoch den Zugriff anderer Personen oder die Zahlung weiterer Summen ausgeschlossen. Sie haben versprochen, die der Hofkammer zustehenden Zahlungen ohne Widerspruch zu leisten. Rechtliche Mittel und Einwendungen gegen diese Regelung hat der Konvent für sich und seine Nachfolger ausgeschlossen (in specie renuntiationem generalem non valere nisi specialis praecesserit). Ankündigung des Geschäftssiegels des Konvents. Siegelankündigung. Ankündigung der Unterfertigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. Seite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4, Avers 5, Avers 6, Avers 7, Avers 8, Avers 9)
Unterschriften
Unterschriften
(Amandus von Buseck dechant undt / probst zum Neuenburg manu propria
Conrad von Mengersen probst / auff St. Johannesberg
Placidus von Bastheim / probst auff S. Petersberg manu propria
Bonifacius von Hutten zu Stolzenberg / probst zu Tulba manu propria
Wilhelm von Harstall / probst zu Zell manu propria
Fridrich von Kötschau / probst zu S. Michels/berg manu propria
Casimir von Sickingen / probst zu Holtzkirchen manu propria
Adalbert von Walderdorff / probst zu Blanckenau manu propria
Leopold Specht de Bubenheim / probst zu Sannerz manu propria)
Siegler
Siegler
Amandus von Buseck, Dekan und Propst von Neuenberg
Konrad von Mengersen, Propst von Johannesberg
Placidus von Bastheim, Propst von Petersberg
Bonifatius von Hutten zu Stolzenberg, Propst von Thulba
Wilhelm von Harstall, Propst von Zella
Friedrich von Ketschau, Propst von Michaelsberg
[Kasimir von Sickingen, Propst von Holzkirchen]
Adalbert von Walderdorff, Propst von Blankenau
Leopold Specht von Bubenheim, Propst von Sannerz
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zehn mit gelb-roten Seidenbändern angehängte Siegel in Holzkapseln (Siegelbild Nr. 7 fehlt)
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 2, Nr. 49; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 2, Nr. 53
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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