1160 (in)
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1160 (in)
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1435 Juli 13
Originaldatierung
Originaldatierung
Datum Basilee tercio Ydus Iulii anno a nativitate Domini millesimoquadringentesimotricesimoquinto
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
In Nr. 1160 [1480 Februar 18] inserierte Urkunde: Das allgemeine Konzil von Basel wendet sich an die Dekane von St. Johann Neumünster in Würzburg [Nikolaus Beyer], St. Bartholomäus in Frankfurt [Johann von Arheiligen oder Johann Blasbalg] und St. Severi in Erfurt und begründet unter Rückgriff auf das [vierte?] Laterankonzil seine Pflicht, von Laien bedrohte Kirchen zu beschützen, droht bei Zuwiderhandlung wirksame Kirchenstrafen an, hebt die Zusammenarbeit von Papst Honorius III. und Kaiser Friedrich II. hervor, verbietet die Erhebung von Steuern von Kirchen, stellt Verletzungen von Kirchen unter den Bann des Kaiserreichs gemäß der von Kaiser Karl IV. erlassenen Karolina (de ecclesiastica libertate), und bestätigt den privilegierten Gerichtsstand der Geistlichen. Abt und Konvent von Fulda haben über Bedrückung geklagt. Daher erhalten sie nun das Recht, einen oder zwei Konservatoren zu ernennen. Das Konzil schärft die Bestimmung von Bonifatius VIII. ein, wonach u. a. das Kloster nur in der Entfernung von einer Tagesreise vor Gericht geladen werden darf. Papsturkunden dürfen nur gegen das Kloster verwendet werden, wenn die Klauseln dies explizit vorsehen. Ausstellungsort: Basel. Ad compescendos. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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