65/53
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 65/53
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Anweisung: Alle in den Untergerichtsbezirken vorgefallenen Strafen sind halbjährlich und spätestens am 8. April bzw. 8. Oktober an das Justizministerium berichtlich anzuzeigen, damit diese über das Regierungsblatt bekanntgemacht werden. Wenn keine Vorfälle anzuzeigen sind, ist das ebenfalls bekanntzugeben
Laufzeit
Laufzeit
Darmstadt, 1849 September 25
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Nutzungsdigitalisat | TIF | Detailseite anzeigen | ||
| Original | Akte | Detailseite anzeigen |
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