Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 65/53

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Anweisung: Alle in den Untergerichtsbezirken vorgefallenen Strafen sind halbjährlich und spätestens am 8. April bzw. 8. Oktober an das Justizministerium berichtlich anzuzeigen, damit diese über das Regierungsblatt bekanntgemacht werden. Wenn keine Vorfälle anzuzeigen sind, ist das ebenfalls bekanntzugeben
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1849 September 25

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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