1368
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1368
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1503 Februar 22
Originaldatierung
Originaldatierung
... der gebenn ist uf sanndt Peterstag kathedra gnant nach Cristi unsers lieben hernn geburt funfftzehenhundert unnd im drittenn iaren
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Johann (Hanns) von Gelnhausen (Geilnhusen) bekundet, dass er im Besitz der Hälfte des Hofes in Haimbach (Heimbach) ist, den sein verstorbener Vater Hermann von Gelnhausen und dessen ebenfalls verstorbener Bruder Eckhard (Eckart) von Gelnhusen besessen haben. Johann von Gelnhausen hat die Hälfte seines verstorbenen Vaters und Johann (Hanns) Slune und dessen Ehefrau Katharina, die Tochter Eckhards von Gelnhausen, haben die andere Hälfte des Hofes geerbt. Der Hof gehört zur Gänze dem Kloster und Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und ist für 400 Gulden Frankfurter Währung und 100 Pfund Heller Fuldaer Währung, wobei 40 Groschen Fuldaer Währung einem Pfund entsprechen, verpfändet worden. Auf Bitten Johanns von Gelnhausen hat ihm der Abt die Hälfte der Wiederkaufssumme, 200 Gulden und 50 Pfund Heller, am heutigen Tag gezahlt, worauf Johann ihm seine Hälfte des Hofes in Haimbach für sich und seine Erben abtritt und dem Abt die Verfügungsgewalt über den Hof überträgt. Johann quittiert dem Abt den Erhalt des Geldes und verzichtet auf alle weiteren Ansprüche auf diese Summe. Die ursprüngliche Verpfändung erklärt Johann für ungültig. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Siegler
Johann von Gelnhausen
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Vgl. hierzu auch Nr. 1365 und 1367.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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