1057
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1057
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1469 Januar 19
Originaldatierung
Originaldatierung
Datum mit unserm furstlichen sigill versiegelt uff Donrstag nach Anthonii anno et cetera LX° nono
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Ludwig [II.], Landgraf von Hessen, Graf von Ziegenhain und Nidda bekundet, dass er dem Johann [II.], Graf von Henneberg [-Schleusingen] und Hauptmann des Klosters Fulda, seinen Fehdebrief von 1469 Januar 14 zurückschickt, da dieser ihm unbilligerweise übersandt wurde. Ludwig bemerkt, dass er den Fehdebrief Johanns zur Kenntnis genommen hat, ihm darin aber an seinen fürstlichen Würden und Titeln abgebrochen wird, indem sich Graf Johann vor Landgraf Ludwig nennt. Diesen Formfehler hatten nicht einmal Johanns Vorfahren, sein Vater und Bruder, begangen, sondern den Landgrafen stets als Fürsten des Heiligen Römischen Reiches tituliert, wie es auch der Papst und der römische Kaiser tun. Ludwig schreibt, dass ihm nicht bekannt sei, dass Johann größer oder besser als seine Vorfahren wäre oder etwas an Adel empfangen hätte, aufgrund dessen er sich dies erlauben könne. Sollte Graf Johann eine Fehde mit dem Landgrafen wünschen, will dieser über Johanns Hochmut und Frevel hinwegsehen und sich tröstlich verteidigen, vorausgesetzt, er wird beim nächsten Mal in korrekter Weise als Fürst angeschrieben. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Siegler
Siegler
Landgraf Ludwig von Hessen
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel (Fragment)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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