Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 440

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1359 April 12
Originaldatierung Originaldatierung
Geben zu Mentze nach Cristus geburt drutzenhundirt jar dornach in dem neun und funftzigistem jar an dem nechsten Fritag vor dem heiligen Palmtage unsir riche in dem drutzenden und des keisirtums in dem vierden jare

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kaiser Karl IV. erlaubt dem Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda und Erzkanzler der Kaiserin Anna, das Dorf Herchenhain, das halb ihm und halb dem Grafen Gottfried von Ziegenhain gehört, zu einer Stadt zu machen, diese mit Mauern, Türmen und Gräben zu befestigen und einen Wochenmarkt in der Stadt abzuhalten nach dem Recht der Städte und Märkte Fuldas. Wer Abt und Graf in ihrem Besitz an der Stadt schädigt, zahlt eine Buße von 50 Mark lötigen Goldes, zahlbar zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und zur Hälfte an Abt oder Graf. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Mainz. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers, Revers)
Unterschriften Unterschriften
Kanzleivermerke: (Corr. per Johannes de Prusnicz) [unter der Plica]
(per dominum imperatorem / Johannes Eysteten) [auf der Plica]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Majestätssiegel
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 176-177
Druckangaben Druckangaben
Schannat, Corpus Traditionum Fuldensium, S. 385; Regest: RI VIII, Nr. 2940

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Das Rücksiegel ist mit Papier überzogen.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen