440
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 440
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1359 April 12
Originaldatierung
Originaldatierung
Geben zu Mentze nach Cristus geburt drutzenhundirt jar dornach in dem neun und funftzigistem jar an dem nechsten Fritag vor dem heiligen Palmtage unsir riche in dem drutzenden und des keisirtums in dem vierden jare
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Kaiser Karl IV. erlaubt dem Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda und Erzkanzler der Kaiserin Anna, das Dorf Herchenhain, das halb ihm und halb dem Grafen Gottfried von Ziegenhain gehört, zu einer Stadt zu machen, diese mit Mauern, Türmen und Gräben zu befestigen und einen Wochenmarkt in der Stadt abzuhalten nach dem Recht der Städte und Märkte Fuldas. Wer Abt und Graf in ihrem Besitz an der Stadt schädigt, zahlt eine Buße von 50 Mark lötigen Goldes, zahlbar zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und zur Hälfte an Abt oder Graf. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Mainz. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers, Revers)
Unterschriften
Unterschriften
Kanzleivermerke: (Corr. per Johannes de Prusnicz) [unter der Plica]
(per dominum imperatorem / Johannes Eysteten) [auf der Plica]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Majestätssiegel
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 176-177
Druckangaben
Druckangaben
Schannat, Corpus Traditionum Fuldensium, S. 385; Regest: RI VIII, Nr. 2940
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Das Rücksiegel ist mit Papier überzogen.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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