2694
Vollständige Signatur
HHStAW, 1, 2694
Zivilprozessakte
Identifikation (Prozessakte)
Titel
Titel
Friedrich Wilhelm Stahl, ehemaliger hessen-homburgischer Amtsrat des Amtes Homburg, Wetzlar, gegen Friedrich II. Landgraf zu Hessen-Homburg, hessen-homburgische Regierung, hessen-homburgischer Fiskal (Lic. Johann Heinrich Flender, Procurator am RKG, Wetzlar)
Laufzeit
Laufzeit
(1692-) 1693-1694 (-1696)
Provenienz (Justiz)
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Hessen-homburgische Regierung
RKG
Weitere Angaben (Prozessakte)
Sachverhalt
Sachverhalt
Anspruch auf Aufhebung eines vorinstanzlichen Urteils der hessen-homburgischen Regierung, in dem der Kl. zur Zahlung einer hessen-homburgischen Forderung in Höhe von 1271 Gulden 6 Albus 6 Kreuzer, sowie einer weiteren noch nicht benannten Forderung aus Einkünften aus der Amtsverwaltung verurteilt worden war, die der Kl. als Abzahlung mehrerer Darlehen für den hessen-homburgischen Hof eingezogen hatte sowie Anspruch auf Aufhebung des Arrestes der Mobilien des Stahl und Anspruch auf Auslieferung der Prozeßakten an ein unparteiisches Gericht, Anspruch gegen Flender auf Ablegung des Kalumnieneides
Vermerke
Enthält
Enthält
Quad. 31: Protokoll der Vernehmung des Zeugen Daniel Kleinelius (3.8.1693)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Unter Quad. 44 ergeht ein mandatum de non turbando s.c. gegen Wilhelm Hector Bauer von Eyseneck, N. Fuchs und N. Pilger, den Kl. und dessen Ehefrau nicht in der Nutzung ihres Hauses in Homburg zu stören. Procurator des von Eyseneck Dr. Gotthard Johann Marquard (1693); subst.: Dr. Franz Heinrich Krebs (1693)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Akte | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (2009) | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | Duplikatfilm (2009) | Detailseite anzeigen | ||
| Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Detailseite anzeigen |