NACHWEIS

Vollständige Signatur

HStAD, A 2, NACHWEIS

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1404
Originaldatierung Originaldatierung
Der Spruch ist nächst zu Weinheim getan worden

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Joffrit von Leiningen, Dompropst zu Mainz, Schenk Konrad von Erbach, Domherr zu Mainz, Hamann von Sickingen und Johann Kirchheim, Hofschreiber des Königs, bekunden, dass König Ruprecht von der Pfalz und Johann, Erzbischof von Mainz, zwischen Matheas, Bischof von Worms, den Dekanen, Domherren und Kapiteln der Wormser Stifte und dem Rat und der Bürgerschaft der Stadt einen Vorentscheid getroffen haben über die Klage der Pfaffheit wegen des Grabens, den die Bürger vor Zeiten im Kadderloch gebaut haben. Der Vorentscheid besagt, dass sie Beauftragte nach Worms schicken wollen, die sehen sollen, wie es darum steht und die darauf hin einen endgültigen Entscheid treffen sollen, laut dem ggf. die Stadt für die durch den Bau des Grabens betroffenen Gärten den Stiften Pacht zu zahlen hat.
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
in E 5 Nr. B 3 Nr. 400/1, Bl. 4 b

Repräsentationen


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