399
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 27, 399
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1417 Dezember 30
Originaldatierung
Originaldatierung
Constancie die penultima mensis Decembris.
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
A II, Kloster Hasungen
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
R[obert] Abt von Cluny (Clun.) schreibt dem Abt Werner von Hasungen, dass die längst für nötig erkannte Klostervisitation jetzt nach Herstellung der Einheit der Kirche geschehen solle. Er schicke daher durch Deutschland die mit päpstlicher Vollmacht versehenen Joh. de Vinzellis Professor der Theologie Prior seines Hauses Celsigny (Celsiniarum) und den Baccalaureus der Theologie Archambaud.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausf., Pap., das Siegel abgesprungen.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Eine Handschrift der Pariser Nationalbibliothek (Cod. 108 des alten Fonds de Clugny) gibt auf f. 2v.-12v. einen Bericht über die Visitationsreise, von dem Berliere in den Studien und Mitteilungen aus dem Benediktinerorden 12, 115/116 folgenden Auszug bringt: die Visitatoren reisten am 30. Dez. 1417 von Constanz ab und trafen am 13. Januar 1418 in Hasungen ein. 'Wegen Abwesenheit einiger Mönche mussten sie mit dem Anfang der Visitation bis zum 19. warten, wo dann der Prior v. Celsigny die Mönche versammelt und an den Text ,surge et illuminare Jerusalem quia venit lumentuum' eine Mahnung zur Annahme der Reform und der Regulardisciplin anknüpft und den Commissionsbrief und die zu beantwortenden Fragen vorlegt. Der Abt antwortete, er werde seine Mitteilungen nach dem Kapitel machen, die Mönche aber erklären sich bereit ohne Verzug sich auszusprechen. Dies geschah in Gegenwart der Äbte Dietrich von Helmarshausen, Hermann von Breitenau und Hermann von Hardehausen. Tags darauf versammelten die Visitatoren den Convent wieder und legten den Mönchen die Pflicht nahe, zum gemeinsamen Leben zurückzukehren. Der Abt und einige Mönche gingen auf die Vorschläge sofort ein, die andern aber wollten darunter beraten. Im Jahre 1352 hatte man die Güter des Abts von denen der Mönche gesondert. Die Visitatoren erklärten diese Verfügung für ungültig und erließen Verordnungen über Nahrung, Kleidung, Anzahl der Religiosen, die von den früheren 24 mit 18 Priestern auf 15 mit 11 Priestern, 4 Novizen und 7 Conversen herabgesetzt ward, ferner über das Officium, die Messen und die Güterverwaltung. Das Peculium wurde gleichfalls abgeschafft und das Protokoll der Visitation an demselben Tag unterzeichnet.' Mit diesem Auszug, der viele Fragen unbeantwortet lässt, muss man sich begnügen, da vorläufig eine Benutzung der Pariser Handschrift unmöglich ist.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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