3422
Vollständige Signatur
HHStAW, 1, 3422
Zivilprozessakte
Identifikation (Prozessakte)
Titel
Titel
Heinrich Schein, Diederich Löhr, Lorenz Sommerlath, Michael Fels, dann auch Georg Ludwig Friedrich, Heinrich Hennemann, Johann Jacob Duckenberg, Johann Balthasar Sommerlath, Schneider, Wetzlar gegen Vogt, Schultheiß und Schöffen des Stadtgerichts Wetzlar, Caspar Sultzer, Johann David Öhler, Johann Eberhard Frisch, Johann Heinrich Wals, Johann David Frisch, Ludwig Christoph Petermann, Johann Balthasar Blech, Johann Wilhelm Frisch, Mitglieder der Schneiderzunft Wetzlar, (Lizentiat Johann Jacob Wahl, Prokurator am RKG, Wetzlar)
Laufzeit
Laufzeit
(1708-) 1714-1715 (-1726)
Provenienz (Justiz)
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Magistrat Wetzlar (1712)
Stadtgericht Wetzlar (1713)
RKG (1714)
Weitere Angaben (Prozessakte)
Sachverhalt
Sachverhalt
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils,
Anspruch auf Anerkennung des Rechtes, gem. einem Vergleich aus dem Jahre 1709, der jedem Schneidermeister gestattet, in seiner Schneiderwerkstatt 3 Schneiderstühle zu besetzen, ohne dass einer der zugestandenen Arbeitsplätze vom Meister selbst innegehabt werden muss, mit Gesellen, Lehrlingen und Lohnarbeitern zu besetzen, wohingegen die Bekl. die Auffassung vertreten, dass auch der Meister als Inhaber eines der 3 zugestandenen Arbeitsplätze anzusehen ist,
Anspruch auf Genugtuung für die gegen die Kl. verhängte Zunftstrafe wegen der Nichteinhaltung der von den Bekl. geforderten Arbeitsplatzbegrenzung und wegen anderer Injurien,
Anspruch auf Ersatz der verursachten Kosten und Schäden
Anspruch auf Anerkennung des Rechtes, gem. einem Vergleich aus dem Jahre 1709, der jedem Schneidermeister gestattet, in seiner Schneiderwerkstatt 3 Schneiderstühle zu besetzen, ohne dass einer der zugestandenen Arbeitsplätze vom Meister selbst innegehabt werden muss, mit Gesellen, Lehrlingen und Lohnarbeitern zu besetzen, wohingegen die Bekl. die Auffassung vertreten, dass auch der Meister als Inhaber eines der 3 zugestandenen Arbeitsplätze anzusehen ist,
Anspruch auf Genugtuung für die gegen die Kl. verhängte Zunftstrafe wegen der Nichteinhaltung der von den Bekl. geforderten Arbeitsplatzbegrenzung und wegen anderer Injurien,
Anspruch auf Ersatz der verursachten Kosten und Schäden
Vermerke
Enthält
Enthält
Quad. 7: Vergleich (1709),
Quad. 13: vorinstanzliche Akten (ab 1708), diverse vorinstanzliche Urteile (ab 1712)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Akte | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (2009) | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | Duplikatfilm (2009) | Detailseite anzeigen | ||
| Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Detailseite anzeigen |