276
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 18, 276
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Abfindung Kunigundes von Gensungen mit den Erträgen eines Zehntteils in Todenhausen durch Cappel
Datierung
Datierung
1342 November 29
Originaldatierung
Originaldatierung
Anno domini 1342 in vigilia sancti Andree apostoli
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel 1342 Nov. 29
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Abt Ludwig, Prior und Konvent des Stifts Cappel Prämonstratenserordens bekunden, daß, als sie 5 Teile des halben Zehnten in Todenhausen (Tudinhusin) mit allem Recht im Dorf und außerhalb von Wigand, Johann, Widekind und Konrad gen. Holzsadel (Holzcsadil) erwarben (emissemus), sie einen bestimmten Teil (quandam partem) dieser 5 Zehntteile im Wert einer geschätzten Jahresrente von 2 Maltern Korn und Hafer Homberger Maßes mit dem Geld ihrer 'familiaris' Kunigunde von Gensungen (Gensingin) bezahlt hätten. Sie seien mit ihr übereingekommen, ihr jährlich zusammen mit anderen Einkünften auf Lebenszeit diese Rente und soviel Streu (tantum de straminibus et paleis) wie aus den 2 Maltern fiele sowie eine 'portio' des kleinen Zehnten zu liefern. Nach Kunigundes Tod soll der Zins von 1 Malter zu ihrem Seelenheil auf ewig der Pietanz dienen und im Stift ihr Jahrgedächtnis gefeiert werden. Die restliche Rente von 1 Malter Korn und Hafer und den gesamten kleinen Zehnten kommt lebenslang jährlich Isentrud, einer Tochter Johanns, des Bruders des verstorbenen Herrn (domini) Heinrich von Gensungen, zu. Ist sie tot, dient die besagte Fruchtrente ohne die 'portio' des kleinen Zehnten dem Siechenamt (infirmarie) bzw. der Pietanz der Cappeler Chorfrauen (sororum nostrarum in superiori cenobio Cappele) zum Anniversarium Kunigundes, ihrer Eltern Heinrich und Hildegund sowie der Isentrud. Bedingung ist, daß die jeweilige Pietanzmeisterin (magistra pytancie) der Chorfrauen von dem einen Malter Korn und Hafer den einzelnen Schwestern, soweit es möglich ist, jährlich zu Gründonnerstag, Karfreitag und Ostern ein Weißbrot und Wein liefert. Zum Gedächtnis der Seelen der Vorgenannten und aller Verstorbenen werden die Schwestern eindringlich verpflichtet.
Rückvermerk
Rückvermerk
(15.Jh.) Item in Thud ii mald[ra]
Zeugen
Zeugen
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Siegler
Siegler
die Ausst. (Abt und Konvent)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausf. Perg. - die beiden Sg. fehlen
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
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Druckangaben
Druckangaben
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Literatur
Literatur
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.270
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen |