6/9

Complete identifier

HStAD, E 3 E, 6/9

Case file


Identification


Title Title
Verordnung: In jedem ledigen Schwängerungsfalle gilt es nach zwei Seiten Entscheidungen zu treffen. Die eine Seite ist die private und die andere die öffentliche Genugtuung. Zunächst ist die private Seite sicherzustellen, das ist die Ausstattung und Kindesverpflegung, und dann erst sind die richterlichen Strafpunkte von den Kurfürstlichen Amtsleuten zu verfolgen und festzuhalten (Plakat)
Life span Life span
Aschaffenburg, 1766 November 15

Provenance


(Previous) provenances (Previous) provenances
Kurmainz

Representations

Type Name Access Information Action
Nutzungsdigitalisat TIF Show details page
Original Akte Show details page