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Complete identifier
HStAD, E 3 E, 6/9
Case file
Identification
Title
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Verordnung: In jedem ledigen Schwängerungsfalle gilt es nach zwei Seiten Entscheidungen zu treffen. Die eine Seite ist die private und die andere die öffentliche Genugtuung. Zunächst ist die private Seite sicherzustellen, das ist die Ausstattung und Kindesverpflegung, und dann erst sind die richterlichen Strafpunkte von den Kurfürstlichen Amtsleuten zu verfolgen und festzuhalten (Plakat)
Life span
Life span
Aschaffenburg, 1766 November 15
Provenance
(Previous) provenances
(Previous) provenances
Kurmainz
Representations
Type | Name | Access | Information | Action |
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