68/55
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 68/55
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Alle herumziehenden Musikanten dürfen nur die von der Polizei genehmigten und abgezeichneten Liedertexte und Bilder singen bzw. verkaufen. Außerdem müssen diese Personen ein von der Heimatgemeinde ausgestelltes Führungszeugnis besitzen. Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung wird streng bestraft
Laufzeit
Laufzeit
Büdingen, 1852 September 18
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Nutzungsdigitalisat | TIF | Detailseite anzeigen | ||
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