1119
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1119
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1475 April 8
Originaldatierung
Originaldatierung
... der geben ist am Sampstag nach Quasimodogeniti nach Cristi gepuret viertzehen hundert und im funff und sibentzigisten jaren
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Affix zu Transfix von 1490 November 5: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, überträgt dem Neidhard (Nithard) von Altenburg (Allenburgk) [?] und dessen Bruder Christoph die Lehen, die ihr Vater Hermann von Altenburg ihnen vererbt hat, nämlich die Kemenate in Eiterfeld mit Äckern, Wiesen und Baumgarten, zwei Güter in Reckrod (Reckerode), die halbe Mühle und ein Gut in Arzell, ein Gut in (Husen) [?], fünf Schilling Pfennige in Ufhausen von einem Schindersgut genannten Gut, zwei Hofstätten in [Großen-]Taft, sieben Güter und vier Hofstätten in Geismar, ein Gut in Wiesenfeld (Wissenfeldt), eine Hofstatt und einen Acker in Schleid (Sleyta), eine Hofstätte in Borsch (Borssa) [Ortsteil von Geisa], zwei Güter in (Langenwinden) [Hof Langwinden, Gem. Motzlar], ein Gut in Motzlar (Mutzeller), 28 Schilling Pfennige in Kaltenbuchen (Kaldenbuch), zwei Hofstätten (zuem Roediges), ein Anteil an dem Hain in Fürsteneck und eine Wiese in Maberzell. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers; Gesamtansicht: Vorderseite, Rückseite)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung [Affix], Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 439, S. 95
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Vgl. das Transfix von 1490 November 5: Neidhard (Nithard) von Altenburg (Aldenburgk) bekundet, dass er gegenüber seinem Lehnsherrn, Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, auf die folgenden Lehen zugunsten des Konrad Eckard, dem er die Güter verpfändet hatte, verzichtet: Die Kemenate im Dorf Eiterfeld mit Äckern, Wiesen, Baumgarten und Hofstätten, eine Wiese in Eiterfeld mit zwei Gulden Jahreszins, die halbe Mühle in Arzell und ein Gut mit mehreren Hofstätten, fünf Schilling Pfennige in Ufhausen von einem (Snydersgut) genannten Gut, zwei Hofstätten in [Großen-]Taft, zwei Güter in Reckrod (Reckerodt) und 14 Viertel Getreide, ein Anteil am Hain in Fürsteneck und ein Anteil am Gericht Fürsteneck. An die Urkunde ist die ursprüngliche Lehnsurkunde geheftet. Neidhard verspricht, die in seiner Hand befindlichen Urkunden über die Lehngüter dem Abt innerhalb eines Monats auszuhändigen. Siegelankündigung von Neidhard von Altenburg und Simon von Schlitz genannt Görtz. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 2)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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