10914
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 85, 10914
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1570 Januar 16 Speyer
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Kaiser Maximilian verkündet das am 07. Oktober 1562 von dem kaiserlichen Kammerrichter Graf Friedrich zu Löwenstein und den Beisittzern des kaiserlichen Kammergerichts gefällte Urteil in der Klagesache der Herren Johann und Meinolf von Büren gegen Graf Wolrad von Waldeck wegen Überfalls auf eine Wiese vor Oberschleidern und die Wüstung Altenhagen und Grasentnahme am Montag nach Margarete 1549, weswegen sie eine kaiserliche Ladung vom 21.10.1549 erwirkt hatten. Die Kläger wurden durch die Advokaten Hückel und Breunlin, der Beklagte durch die Advokaten Ziegler und Schwarzenberger vertreten. Im Laufe des Verfahrens beanspruchten die Kläger die genannten Örtlichkeiten als zur Grafschaft Düdinghausen gehörig und als Besitz des Klosters Glindfeld, während der Beklagte, der im Übrigen den Herrn von Büren den Besitz der Grafschaft Düdinghausen bestreitet, behauptet, sie seien ein Teil der Grafschaft Waldeck, zur Pflege Usseln gehörig und zur Bekräftigung eine Besitzübertragungsurkunde von 1523 Februar 20 anführte. In dem Urteil wurde die Klage abgewiesen und die Kläger verurteilt, dem Beklagten die Gerichtskosten zu ersetzen.
Siegler
Siegler
Aussteller.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Or., Pergamentheft (32 Blatt), Siegel an Heftschnur, deutsch.
Repräsentationen
Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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