Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 31, 134

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Befehl des Dekan des Stifts St. Johann in Mainz, die Chorfrau Kunigunde von Schlierbach wieder in den Konvent des Stifts Immichenhain aufzunehmen.
Datierung Datierung
1348 Mai 5
Originaldatierung Originaldatierung
III° nonis Mayi
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A II, Kloster Immichenhain

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Der Dekan des Stifts St. Johann in Mainz befiehlt dem Pleban zu Neukirchen und dem Vizepleban von Grüsen, aufgrund des von ihm kraft päpstlicher Vollmacht gefällten Urteils im Streit zwischen der Chorfrau Kunigunde von Schlierbach als Klägerin und dem Stift Immichenhain als Beklagtem die Wiederaufnahme der Kunigunde in den Konvent zu veranlassen. Falls sie nicht gehorchen würden, sollten sie mit Amtsenthebung und Exkommunikation, die Chorfrauen dagegen mit Interdikt und Exkommunikation bestraft werden.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
unbesiegelte Ausf., Perg.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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