134
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 31, 134
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Befehl des Dekan des Stifts St. Johann in Mainz, die Chorfrau Kunigunde von Schlierbach wieder in den Konvent des Stifts Immichenhain aufzunehmen.
Datierung
Datierung
1348 Mai 5
Originaldatierung
Originaldatierung
III° nonis Mayi
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
A II, Kloster Immichenhain
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Der Dekan des Stifts St. Johann in Mainz befiehlt dem Pleban zu Neukirchen und dem Vizepleban von Grüsen, aufgrund des von ihm kraft päpstlicher Vollmacht gefällten Urteils im Streit zwischen der Chorfrau Kunigunde von Schlierbach als Klägerin und dem Stift Immichenhain als Beklagtem die Wiederaufnahme der Kunigunde in den Konvent zu veranlassen. Falls sie nicht gehorchen würden, sollten sie mit Amtsenthebung und Exkommunikation, die Chorfrauen dagegen mit Interdikt und Exkommunikation bestraft werden.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
unbesiegelte Ausf., Perg.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Detailseite anzeigen |