96/8
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 96/8
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Bei Vorlage ärztlicher Gebühren-Abrechnungen in gerichtlichen Heilungsfällen ist, um Geschäftserschwerungen zu vermeiden, immer mitzuteilen, wem die Bezahlung dieser Kosten definitiv auferlegt wurde
Laufzeit
Laufzeit
Gießen, 1821 März 5
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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