2324
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 2324
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1757 März 3
Originaldatierung
Originaldatierung
Geschehen Fuld den 3ten Martii im 1757ten iahre
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Adalbert [von Walderdorff], Bischof und Abt von Fulda, bekundet, dass er nach dem Tod seines Vorgängers, Amand [von Buseck], seinen Untertanen Johann Adam Römisch, Johann Oswald, Franz (Oßwald Frantz) Melchior Vollmann, der Witwe des Philipp Oswald (Philip Oßwaldt), Balthasar Michael Remmert und Heinrich Masche... [?] und deren Erben mehrere Teile (beystücke) eines ehemals zusammengehörenden, nunmehr aber aufgeteilten Bratlehens nach Fuldaer Lehnrecht dauerhaft verliehen hat. Die Teile des Lehens sind in [einem Register] der Rentkammer des Abts genau verzeichnet. Die genannten Untertanen haben versprochen, die jährlichen Abgaben (schuldigkeiten), die mit den Lehen verbunden sind, zu entrichten. Bei jedem Heimfall des Lehens haben sie es von der Kanzlei des Abts erneut zu empfangen. Siegelankündigung der Kanzlei von Fulda (fürstliches cantzley insiegel). Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Rückvermerk
Rückvermerk
(Taxa 3 gulden / 1/2 gulden)
Siegler
Siegler
[Kanzlei Fulda]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 3, Nr. 131
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Bratlehen bezeichnet ein wohl ursprünglich der Kellerei bzw. Küche des Klosters gehörendes Lehen, vgl. DRW II, Sp. 453-454.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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