Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 26, 899

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1368 November 11
Originaldatierung Originaldatierung
Datum a. d. 1368, ipso die sancti Martini confessoris.
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A II Haina, Kloster

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Henne Winbuch zu Gelnhausen bekundet, daß er dem Kloster Haina für den ihm zu Landsiedelrecht geliehenen Weingarten in der Hirzbach alljährlich, je nach Wunsch von diesem oder irgendeinem anderen Weingarten, ein Drittel des Ertrags (gewassis) zu liefern hat. Er soll den Weingarten mit gespaltenen Pfählen und rechtzeitiger Arbeit in gutem Stand halten und mit jährlich 4 Fuder Mist düngen, ohne daß dies als Besserung gewertet wird. Falls das Kloster den Weingarten selbst bearbeiten oder verkaufen will, soll er für die tatsächliche Besserung nach der Schätzung von Leuten, die den Weingarten jetzt gesehen haben, abgefunden werden, wobei jedoch eine Verteuerung der Weingärten nicht zu rechnen wäre. Wenn er nicht gegen die Bestimmungen verstößt, soll ihn das Kloster weder um eines besseren Landsiedeis noch um höheren Zinses willen von dem Weingarten vertreiben. Will er den Weingarten lösen, so ist das dem Kloster rechtzeitig anzuzeigen. Mit weiteren Zinsen und Gülten darf er den Weingarten nicht belasten. Muß er aus echter Not, die von gewählten Vertretern beider Seiten zu bestätigen ist, die Besserung verkaufen, so muß er sie vor dem Verkauf an einen anderen Landsiedel dem Kloster anbieten. Bei jedem Verstoß gegen die Bestimmungen verfällt der Weingarten samt Besserung ohne Einrede dem Kloster.
Siegler Siegler
Fritz Hoppiner, Schöffe und Ratsmann zu Gelnhausen.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausf., dt., Perg. - Abh. RundSg. Fritz Hoppeners, stark besch.
Druckangaben Druckangaben
Regest: Franz Nr. 713, Zweiter Band

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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