Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 95/24

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Man hat in Erfahrung gebracht, dass Zunftmeister und Geschworene von hiesigen Zünften noch immer Kundschaften oder Wanderbücher ausstellen, obwohl das bei Strafe verboten ist. Alle Zunftmeister werden aufgefordert, ein genaues Verzeichnis aller hier in Arbeit stehenden Gesellen aufzustellen, darin muss dessen Name, der Geburtsort und wie lange er sich auf dieser Arbeitsstelle befindet oder aufgehalten hat, vermerkt sein
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1810 Januar 19

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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