290
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 18, 290
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Visitation Cappels durch die Prälaten der Stifte Ilfeld und Breitungen
Datierung
Datierung
1348 November 29
Originaldatierung
Originaldatierung
Sub anno domini 1348 in vigilia beati Andree apostoli
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel 1348 Nov. 29
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Alexander, Abt des Stifts Ilfeld, und Petrus, Propst des Stifts Breitungen (Alexander Ylueldensis et Petrus Breytingensis ecclesiarum prelati), vom Abt von Prémontré und dem Generalkapitel berufene Visitatoren der ZirKarie Ilfeld, an Abt, Prior und Konvent zu Cappel. Nach Kenntnisnahme der Urkunden des verstorbenen Ilfelder Abts Bertold, ehemals Visitator Cappels (a), und mit Einverständnis des Cappeler Abts und der 'saniores' des Stifts sowie aufgrund des Beschlusses einiger Prälaten des Ordens bestimmen sie, daß das Kämmerer- und Schuhmacheramt von den jährlich fallenden Häuten (de pellibus annuatim cedentibus) nichts erhalten solle (nichil omnino percipiet), daß aber als Ersatz ohne Hinderung und Einspruch des jeweiligen Abts der vom Konvent einzusetzende Verwalter (prouisor) der beiden Ämter zukünftig alle Geld- und Fruchteinkünfte, die von den Gütern des Dorfes Leimsfeld (Luminsfelt) fallen, genießen wird, so daß der jeweilige Kämmerer über die Verpachtung jener Güter ohne Widerspruch des Abts, wie es ihm zum Nutzen des Amtes und des Konvents vorteilhaft erscheint, frei verfügen kann. Außerdem soll der Kämmerer dem Abt jährlich zwei Paar passende Stiefel (duo paria ocrearum congruentia) und genügend Schuhe, soweit nötig, geben (calcios sufficientes prout decet). Den übrigen Kanonikern und Konversen des Stifts soll er gemäß der früheren Urkunden die erforderliche Menge an Schuhen liefern, so daß, falls jemand arglistig eine - nicht vorhandene - Notwendigkeit erheuchelt, Prior und Supprior bei der Befragung des Kämmerers zur Erhaltung des Friedens mäßigend einwirken. Auch soll der Kämmerer den Schwestern des Cappeler Chorfrauenstifts (sororibus claustri superioris) und etlichen Amtleuten (quibusdam officiatis) wie bisher üblich Schuhe geben. Die Kapellen in Leimsfeld (Lumisfelt) und Linsingen verwaltet er selbst oder läßt sie durch eine geeignete Person des Konvents verwalten.
Rückvermerk
Rückvermerk
(15.Jh.) Ad cameram
Zeugen
Zeugen
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Siegler
Siegler
die Ausst.
für den Propst von Breitungen, der sein Siegel nicht mitführte, siegelt Abt Hermann von Veßra.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausf. Perg. - Beide Sg. anh.: 1. SpitzovSg. des Abts von Ilfeld; U.: SIGILLVM ABBATIS DE EILVELT. 2. SpitzovSg. Abt Hermanns von Veßra; U.: S ABBATIS IN VEZZERA ORDIS PMOSTRAT, Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.290 Nr.10, 3
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
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Druckangaben
Druckangaben
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Literatur
Literatur
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.64, 201
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
(a) Vgl. Nr.262 (1334 Dezember 7)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen |