Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 18, 290

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Visitation Cappels durch die Prälaten der Stifte Ilfeld und Breitungen
Datierung Datierung
1348 November 29
Originaldatierung Originaldatierung
Sub anno domini 1348 in vigilia beati Andree apostoli
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel 1348 Nov. 29

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Alexander, Abt des Stifts Ilfeld, und Petrus, Propst des Stifts Breitungen (Alexander Ylueldensis et Petrus Breytingensis ecclesiarum prelati), vom Abt von Prémontré und dem Generalkapitel berufene Visitatoren der ZirKarie Ilfeld, an Abt, Prior und Konvent zu Cappel. Nach Kenntnisnahme der Urkunden des verstorbenen Ilfelder Abts Bertold, ehemals Visitator Cappels (a), und mit Einverständnis des Cappeler Abts und der 'saniores' des Stifts sowie aufgrund des Beschlusses einiger Prälaten des Ordens bestimmen sie, daß das Kämmerer- und Schuhmacheramt von den jährlich fallenden Häuten (de pellibus annuatim cedentibus) nichts erhalten solle (nichil omnino percipiet), daß aber als Ersatz ohne Hinderung und Einspruch des jeweiligen Abts der vom Konvent einzusetzende Verwalter (prouisor) der beiden Ämter zukünftig alle Geld- und Fruchteinkünfte, die von den Gütern des Dorfes Leimsfeld (Luminsfelt) fallen, genießen wird, so daß der jeweilige Kämmerer über die Verpachtung jener Güter ohne Widerspruch des Abts, wie es ihm zum Nutzen des Amtes und des Konvents vorteilhaft erscheint, frei verfügen kann. Außerdem soll der Kämmerer dem Abt jährlich zwei Paar passende Stiefel (duo paria ocrearum congruentia) und genügend Schuhe, soweit nötig, geben (calcios sufficientes prout decet). Den übrigen Kanonikern und Konversen des Stifts soll er gemäß der früheren Urkunden die erforderliche Menge an Schuhen liefern, so daß, falls jemand arglistig eine - nicht vorhandene - Notwendigkeit erheuchelt, Prior und Supprior bei der Befragung des Kämmerers zur Erhaltung des Friedens mäßigend einwirken. Auch soll der Kämmerer den Schwestern des Cappeler Chorfrauenstifts (sororibus claustri superioris) und etlichen Amtleuten (quibusdam officiatis) wie bisher üblich Schuhe geben. Die Kapellen in Leimsfeld (Lumisfelt) und Linsingen verwaltet er selbst oder läßt sie durch eine geeignete Person des Konvents verwalten.
Rückvermerk Rückvermerk
(15.Jh.) Ad cameram
Zeugen Zeugen
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Siegler Siegler
die Ausst.
für den Propst von Breitungen, der sein Siegel nicht mitführte, siegelt Abt Hermann von Veßra.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausf. Perg. - Beide Sg. anh.: 1. SpitzovSg. des Abts von Ilfeld; U.: SIGILLVM ABBATIS DE EILVELT. 2. SpitzovSg. Abt Hermanns von Veßra; U.: S ABBATIS IN VEZZERA ORDIS PMOSTRAT, Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.290 Nr.10, 3
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
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Druckangaben Druckangaben
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Literatur Literatur
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.64, 201

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
(a) Vgl. Nr.262 (1334 Dezember 7)

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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