Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 93/51

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Anweisung: Das Ministerium der Finanzen bestimmt, dass das Großherzogliche Familieneigentum oder der hessische Fiskus etc. vom Stempel befreit sind, desgleichen haben auch Schreibgebühren und sonstige Auslagen außer Ansatz zu bleiben (Überweisungsschreiben vom 10. Dezember 1902 anbei)
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1902 November 28

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Nutzungsdigitalisat TIF Detailseite anzeigen
Original Akte Detailseite anzeigen