Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 26, 993

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1419 April 21
Originaldatierung Originaldatierung
Datum a. d. 1419, sexta feria proxima post festum pasche.
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A II Haina, Kloster

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kunz Sebil, Schöffe zu Treysa, und seine Ehefrau Else übergeben ihren Enkeln (tichtern) Johann Kuney, Klosterbruder zu Haina, [dessen] Brüdern Heinrich und Peter und ihrer Schwester Gela die nachfolgenden Güter: Die Hälfte der ihnen mit Rule Sefred gemeinsam gehörigen sogen. Samtwiese (sampt wisse); ihre Wiese gen. Rietwiesse bei der Wolffis wiessin, die vordem Wigand Richards gehörte; 1 Acker gen. die Bette vor Treysa am Rengershäuser Wege mit [einem Ertrag von] 3 Mött Korn, der ihrem verstorbenen Vater, dem alten Sebil gehörte; 1 Acker gen. daz Erbeis land mit 3 Mött Korn, der weiland Wigand Richards gehörte [vgl. Franz Nr. 720], ebenfalls am Rengershäuser Wege; 1 Acker gen. die Bette an der Heerstraße [vgl. Franz Nr. 736] zwischen dem Acker weiland Hermann Homiln und Selmeders Acker, der den Kalandsbrüdern zu Treysa 1 Gulden Zins und 2 Mött Korn erträgt; dazu ihren Anspann vor Treysa bei dem alten Teiche (Tieche) bei Henne Kuneys Anspann, den sie ihrem Enkel Johann für 12 gute rheinische Gulden verschrieben haben, so daß sie ihm davon jährlich 1 Gulden Gülte zu geben haben. Stirbt einer der Enkel, so sollen die übrigen, sterben sie alle, so sollen ihre nächsten Erben die Äcker und Wiesen erhalten, die sie ihnen unter Verzicht auf alle Rechte zu vollem Eigentum und freier Verfügung übertragen. Die Enkel sollen damit jedoch nicht abgefunden oder von dem übrigen, ihnen anteilmäßig zustehenden Erbe ausgeschlossen sein.
Siegler Siegler
Die Stadt Treysa.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausf., dt., Perg., wegen Moders aufgeklebt. - Urspr. anh. Sg. fehlt.
Druckangaben Druckangaben
Regest: Franz Nr. 918, Zweiter Band

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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