97 (in)

Vollständige Signatur

HStAD, B 3, 97 (in)

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1355 November 11
Originaldatierung Originaldatierung
Geben 1355 uff sente Mertins tag des milden bischoffes

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Der Edelknecht (wolgeborn knecht) Burkhard v. Wolfskehl und seine Frau Grete bekunden, dass sie mit gesamter Hand dem Edelknecht Wilhelm v. Hausen und seinen Erben die Froemerslache, eine Wiese im Poppenheimer Gericht, für eine bereits früher bezahlte [nicht genannte] Summe verkauft haben, über die sie quittieren. Sie haben Wilhelm diese Wiese mit gesamter Hand aufgegeben, sich selbst ihrer enterbt und Wilhelm in deren Erbbesitz eingesetzt (darin geerbet) und zwar mit Halm und Mund vor Schultheiß und Hübnern des Gerichtes Poppenheim. Bei diesem Verkauf waren zugegen: Konrad, Herr zu Frankenstein, Rucker v. Reckershausen, Albrant Kuche, Gerhard v. Grebenroth, Thielmann v. Boxberg und die Brüder Emicho und Diether v. Gerau, Edelknechte sowie Gernot v. Erfelden, Schultheiß zu Poppenheim, Jakob v. Rixhuren, Heinz Sture, Henne Wirts Sohn, Diemar Schenks Sohn und andere Hübner des Dorfes Poppenheim. Die Aussteller geloben, für die Wiese Jahr und Tag Währschaft zu leisten, wie es im Lande rechtens und üblich ist, und stellen dafür folgende Bürgen: Rucker v. Reckershausen und seinen Bruder Heinrich sowie Burkhard v. Wolfskehl d. Ä., Verwandten (mag) des Ausstellers. Diese müssen, wenn der Vertrag dem Käufer nicht gehalten wird, auf Erfordern Wilhelms je einen Knecht mit einem Pferd in eine öffentliche Herberge zu Zwingenberg so lange in ein Einlager schicken, bis der Käufer Genugtuung erhalten hat. Burkhard verspricht, die Bürgen ohne Eid und Schaden auszulösen. Versäumt es Burkhard, Klagen auf das Gut abzustellen, muss er selbst mit einem Pferd nach Zwingenberg einreiten und ebenso muss sich Henne Godebrecht von Goddelau (Gudela) persönlich dorthin begeben, beide müssen als Geiseln dort bleiben, bis Wilhelm aller Beeinträchtigungen enthoben ist. Unter deren Siegeln geloben Bürgen und Geiseln, ihre Verpflichtungen zu erfüllen
Siegler Siegler
Aussteller, Herr Konrad v. Franklenstein, Burkhard v. Wolfskehlen d. Ä. und Gernot v. Erfelden
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Staatsarchiv Marburg, K. Kopiar 371 und Staatsarchiv Darmstadt, Katzenelnbogen (Kopie (um 1430); s. B 3 Nrr. 97 und 309

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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