2133

Complete identifier

HHStAW, 1, 2133

Civil trial record


Identification (trial record)


Title Title
Bürgerschaft zu Westerburg gegen gemeinschaftliche leiningen-westerburgische Kanzlei, Westerburg, Georg Carl I. Ludwig Graf von Leiningen-Westerburg-Neuleiningen, Christiana Franziska Gräfin von Leiningen-Westerburg-Altleiningen als Regentin und Vormund, Grünstadt, (Friedrich Balthasar Sonntag, Advokat, Westerburg)
Life span Life span
(1695-) 1770-1775 (-1784)

Provenance (justice)


(Previous) provenances (Previous) provenances
Leiningen-westerburgische Kanzlei, Westerburg 1767
RKG 1770

Further information (trial record)


Facts of the case Facts of the case
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils der bekl., Kanzlei, Anspruch auf Feststellung der Tatsache, dass die Kläger gemäß ihrem Freiheitsbrief aus dem Jahre 1695 nicht verpflichtet sind, die 4 Kinder des Paul Schlaud aus erster Ehe ohne Erlegung der Aufnahmegebühr in die Bürgerschaft aufzunehmen, da Schlaud, ehemaliger Leibeigener zu Rückeroth, dann Pächter des Georg-Annen-Hofes bei Westerburg, zwar mit seiner Ehefrau aus der zweiten Ehe das Bürgerrecht erworben hatte, die unmündigen Kinder von Neubürgern in Westerburg aber nur dann mit den Eltern gleichzeitig ohne besondere Aufnahme das Bürgerrecht erwerben, wenn beide leibliche Elternteile das Bürgerrecht erwerben, hier aber die Ehefrau des Schlaud aus erster Ehe, ohne Bürgerin geworden zu sein, verstorben war, Anspruch auf Aufhebung eines Strafgebotes über 100 Reichstaler, welches die bekl. Kanzlei verhängt hatte, weil die Kläger dem Gebot, die Kinder als Bürger aufzunehmen, nicht nachgekommen war, Anspruch auf Schutz der Kläger in ihren Privilegien

Notes


Includes Includes
Quad. 10: Freiheitsbrief (1695)
Quad. 21: vorinstanzliche Akten (ab 1762)
Quad. 22: Botenrechnung (1769)

Representations

Type Name Access Information Action
Original Akte Show details page
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (2009) Show details page
Sicherungsfilm Duplikatfilm (2009) Show details page
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung Show details page