1601

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1601

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1563 Mai 7
Original dating Original dating
... in dem iare nach Cristi unsers lieben Herren und Seligmachers geburth funffzehenhundert und im drei und sechzigsten in der sechsten romer zins zall indictio zu latein genandt bei zeit und regierunge des aller durchlauchtigisten grosmechtigisten fursten und herren herren Ferdinandi seines nahmens des ersten romischen keisers merer des heiligen romischen reichs etcetera unsers aller genedigisten herren irer kayserlichen mayestet im funfftenn iare Freitags nach dem Sontage Iubilate der do war der siebende tag des manats Maii umb die zwolfte stunde ym mittags oder nahent dabei im schlos und behausunge des edelen und erenvehsten Hansen von Bibras zu Irmeltshausen in der gewohnlichen stuben ...

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Benedikt Schrotter, verheirateter Kleriker aus der Diözese Stolp, öffentlicher Notar päpstlicher Autorität, zur Zeit gemeiner Vogt von Bibra [bei Grabfeld], bekundet, dass er und die genannten Zeugen bei der Verlesung der im Folgenden notariell beglaubigten kaiserlichen Urkunde anwesend waren. Er hat die Urkunde selbst gesehen, gehört, darüber eigenhändig ein Notariatsinstrument ausgestellt und mit seinem Namen und Notarszeichen versehen. Im Schloss Johanns von Bibra in Irmelshausen [bei Höchheim] ist Benedikt von Johann gebeten worden, von einer [von Johann, Abt von Ebrach] besiegelten Pergamenturkunde (vidimus) für die fränkische Ritterschaft (der sechs ortte zu Francken), die wiederum ein von Kaiser Ferdinand I. [von Habsburg] für die Ritterschaft ausgestelltes Privileg enthält, ein oder mehrere wortgetreue Notariatsinstrumente anzufertigen. Ausstellungsort: Irmelshausen [bei Höchheim]. Inserierte Urkunde von 1560 März 20: Johann, Abt des Zisterzienserklosters Ebrach in der Diözese Würzburg, bekundet, dass die fränkische Ritterschaft das im Folgenden inserierte kaiserliche Privileg durch ihre Gesandten im Original vorgelegt hat. Die Ritterschaft bittet, dass der Abt von dem Privileg eine beglaubigte Abschrift (trassumpt [!]) anfertigt. Der Abt hat das Original hinsichtlich Pergament, Schrift, Siegel und Ausfertigung untersucht und als echt befunden und eine gleich lautende Abschrift des Privilegs ausgestellt. Ankündigung des Konventssiegels. (Actum den zwantzigsten tag Martii nach Cristi unsers lieben Herren und Erlosers geburth funffzehenhundert und im sechzigsten iare). In der Urkunde von 1560 März 20 inserierte Urkunde von 1559 Juli 26: Kaiser Ferdinand I. [von Habsburg] grüßt die Kurfürsten und Fürsten, die Stände des heiligen Reichs, alle freien Ritter, adeligen Personen sowie alle Angehörigen der fränkischen Ritterschaft. Der Kaiser bekundet, dass er wie die vorherigen Kaiser und Könige die Besitzungen, Rechte und Einkünfte der fränkischen Ritterschaft, die sie von ihren Vorfahren geerbt haben, anerkennt, abgesehen davon, dass einer oder mehrere Angehörige der fränkischen Ritterschaft gegenüber den Kurfürsten, Fürsten und den Ständen des heiligen Reichs mit Belehnungen, Verträgen oder Vergleichen anderweitige Verpflichtungen eingegangen sind; letztere Verpflichtungen sind unbestritten zu leisten. Ein Teil [der Kurfürsten, Fürsten und Stände] hat jedoch die Herrschaft über Untertanen (landtsassen) der fränkischen Ritterschaft ungeachtet der überlieferten Rechte an sich gezogen und sie mit Abgaben (schatzung), Steuern und anderen Diensten belastet. Nach Abhaltung eines vom Kaiser angeordneten allgemeinen Rittertags hat die fränkische Ritterschaft den Kaiser wegen der geschilderten Angelegenheiten um Hilfe gebeten. Der Kaiser gebietet den [Kurfürsten, Fürsten und Ständen], dass sie der fränkischen Ritterschaft, die dem Reich, dem Kaiser und seinen Vorgängern bislang treue Dienste geleistet haben und zukünftig leisten werden, ihre überlieferten Rechte zukünftig nicht mehr beschneiden und die Belastung ihrer Untertanen mit Abgaben, Steuern und Diensten rückgängig machen. Der Kaiser gebietet weiterhin den freien Adeligen und Rittern, zukünftig die Rittertage zu besuchen und sich ihre überlieferten Rechte und Gewohnheiten nicht entziehen zu lassen, damit ihnen und dem Kaiser daraus kein Nachteil entsteht. Ausstellungsort: Augsburg. (Geben in unser und des heiligen reichs stadt Augsburg am sechs und zwantzigsten tag des manats Iulii nach Cristi geburth funffzehenhundert und im neun und funfftzigsten unsern reiche des romischen im neun und zwantzigsten und der andern im drei und dreissigisten iaren). Es folgt die Abschrift der Unterschriften: (Ferdinandus; ad mandatum domini electi imperatoris proprium Daniel [Brendel von Homburg] archiepiscopus Maguntinus archicancellarius subscripsit vidit Seld. [?] L[eopold] Kirchschlager registrata [?] Matthias (Paul) Pauel Straßberger (Strasberger)). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Attestors Attestors
Pfarrer Erhard Kirchner, Severius Hubner, beide Vikare in Irmelshausen
Johann (Hans) Ohem
Schlossknecht Ebert, genannt Ritter am Bach in Stockheim im Sulzgau
Georg Gerber aus Bibra
Wendel Volckhamer aus Öttingen
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen

Information / Notes


Additional information Additional information
Der Ort Stolp liegt im Bistum Kammin, Stolp selbst war nie Bistum.

Representations

Type Name Access Information Action
Original Original Show details page
Nutzungsdigitalisat JPG Digital media exists Show details page