849
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 849
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1432 Juni 11
Original dating
Original dating
Gegeben nach Crists geburt viertzehenhundirt iare in dem tzwey und drißgesten iare am nesten Mitwachen nach Bonifacii
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Gottschalk von Buchenau [der Jüngere], Sohn des Gottschalk, bekundet für sich und seine Erben, dass er Johann Großherre genannt Brummershausen, Kanoniker (thumherre) in Rasdorf, einen Hof in Weingarten, der (Ußtrungkesgut) genannt wird, mit allem Zubehör zum Wiederkauf verkauft hat. Der Hof gehört zur Burg Haselstein, die Gottschalk von [Johann von Merlau], Abt von Fulda, verpfändet worden ist. Falls der Abt die Burg Haselstein einlösen sollte, bevor Gottschalk den Hof in Weingarten wieder eingelöst hat, soll Gottschalk den Hof zurückkaufen und mit der Burg übergeben. Sollte das nicht geschehen, soll die Pfandsumme des Hofs mit der Pfandsumme der Burg verrechnet werden; Abt und Kloster sollen dann den Hof selbst zurückkaufen. Der Propst von Rasdorf erhält von diesem Hof einen jährlichen Zins von einem Gulden für ein Schwein für das Gericht Rasdorf. Diesen Zins soll Johann Großherre an Stelle Gottschalks behalten, solange der Hof verpfändet ist. Der Propst soll den Zins von einem Schwein aus dem Gericht Haselstein an Gottschalk bezahlen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Sealer
Sealer
Gottschalk von Buchenau der Jüngere
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Information / Notes
Additional information
Additional information
Vgl. hierzu mit ähnlichem Rechtsinhalt Nr. 840 und 843.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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