19/67

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 19/67

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Identification


Title Title
Verordnung: Entgegen der bisher geübten Handhabung ist ab sofort bei allem ins Badische übergeführten Geld aus Erbschaften, Emigration etc. die Kriegs-Nachsteuer zu erheben und an die dafür im Lande bestehenden Kassen abzuführen (Ausfertigung ist drei Mal vorhanden)
Life span Life span
Gießen, 1815 Februar 4

Representations

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