241/480

Complete identifier

HStAD, A 1, 241/480

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Wimpfen: Kaiser Maximilian II. erlaubt Bürgermeister und Rat der Stadt Wimpfen auf ihre Bitte hin, zur Versorgung ihrer innerhalb und außerhalb der Stadt wohnenden und der Augsburgischen Konfession zugehörigen Bürger zwei Prädikanten derselben Konfession anzustellen. Zur Aufrechterhaltung der alten katholischen Religion sollen keine Prädikanten geduldet werden, die auf der Kanzel Schmäh- und Scheltworte gebrauchen. Zwischen den Bürgern soll durch diese Erlaubnis kein Unfriede entstehen und in Lehre und Vollziehung des Hl. Abendmahls soll keine andere Lehre gestattet werden, als diejenige, die in der ersten 'Augsburgischen Confession' enthalten ist, worauf die ankommenden, examinierten Prädikanten jederzeit verpflichtet sein sollen.
Dating Dating
1566 Mai 21
Former identifier Former identifier
A 1 Wimpfen, 1566-05-21

Provenance


(Previous) provenances (Previous) provenances
Wimpfen, Stadt

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Wimpfen: Indult Kaiser Maximilian einen oder zwei Prädikanten der Augsburgischen Confession aufzustellen
Notation on verso Notation on verso
Am oberen Rand: Tax sechs Goldgulden.
Signatures Signatures
Eigenh. Unterschr. des Ausstellers. KV: Ad mandatum sacrae caesareae maiestatis proprium W. Kirchslager.
Sealer Sealer
Aussteller (kaiserliches Siegel)
Formal description Formal description
Ausf., Perg., großes aufgedr. Oblatensoegel, gut erh.

Representations

Type Name Access Information Action
Nutzungsdigitalisat TIF Show details page
Original Urkunde Show details page