372 (in)
Vollständige Signatur
HStAD, B 3, 372 (in)
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1434 Juni 30
Originaldatierung
Originaldatierung
quarta feria post Petri et Pauli apostoli a. etc. 34
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet Hartmann [Ulner v. Dieburg] auf sein Schreiben wegen der 300 Gulden, die er seinem Schwiegervater Graf Eberhard v. Katzenelnbogen abgewonnen habe, dass er von keiner Schadensersatzverpflichtung seines Schwiegervaters oder seiner selbst wisse. Er (Hartmann) habe ihn vorzeiten um Ersatz von Schäden, Kosten und Verlusten angesprochen, die sein verstorbener Vater bei Graf Eberhard gehabt habe; er (Graf Johann) habe darauf geantwortet, und zuletzt hätten sie den Austrag ihrer Streitigkeiten dem Edlen Diether v. Isenburg, Herrn zu Büdingen, übergeben, der seinen Spruch dahin abgegeben habe, er (Hartmann) müsse den Beweis erbringen (ein recht tun) auf dem Grabe Graf Eberhards zu Eberbach, wie es eines toten Mannes Recht sei, doch habe er (Hartmann) nach seiner (Graf Johanns) Meinung den geforderten Beweis (seiner Forderungsberechtigung) nicht erbracht, sondern lediglich dortselbst eine Forderung von 300 Gulden mit seinem eigenen Eide beschworen und behalten. Das aber genüge nicht, so dass er ihm nichts schulde. Er möge ihn daher nicht weiter behelligen, denn wenn er mit seinem Eide allein schwöre, dass ihm soundsoviel gehöre, so werde er es ihm deshalb doch noch nicht geben
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Konz. Staatsarchiv Darmstadt, Grafschaft K., Landessachen; Gleichzeitige Kopie Staatsarchiv Darmstadt
Druckangaben
Druckangaben
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3663
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |