1806 (in)

Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1806 (in)

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1513 Mai 6
Originaldatierung Originaldatierung
Datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnationis Dominice millesimo quingentesimo tertiodecimo pridie Nonas Maii pontificatus nostri anno primo

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
In Nr. 1806 und Nr. 1807 [1624 Juli 5] inserierte Urkunde: Papst Leo X. genehmigt die Inkorporation des Klosters St. Simon und Judas in Hersfeld in das Kloster Fulda. Volpert [Riedesel zu Bellersheim], Abt von Hersfeld, hat durch seinen Prokurator Johann Büren, Kleriker der Diözese Würzburg, in die Händ des Papstes sein Amt resigniert; dadurch war das Kloster Hersfeld in Rom vakant geworden; der gewählte Kaiser Maximilian [I.] empfahl daraufhin den bereits zum Koadjutor mit dem Recht zur Nachfolge im Amt bestimmten Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, als Abt von Hersfeld. Das Kloster Hersfeld war in den letzten Jahren wegen der Machtlosigkeit der Äbte von verschiedenen Missgeschicken und Schulden betroffen, die Gebäude befinden sich in schlechtem Zustand. Da keine Aussicht auf Besserung aus eigener Kraft bestand, hat der Papst entschieden, das Kloster Hersfeld dem Kloster Fulda auf Dauer zu inkorporieren, damit es unter dem Schutz Abt Hartmanns eine vorteilhafte Entwicklung nimmt. Auf Bitten Kaiser Maximilians hat der Papst die Einkünfte und alle Rechte des Klostes Hersfeld dem Kloster Fulda inkorporiert; eine besondere Erlaubnis des Diözesanbischofs ist dafür nicht nötig. Die Einkünfte des Kloster Hersfeld übersteigen im Jahr 60 Kammer-Golddukaten nicht. Das Kirchenrecht steht dem nicht entgegen. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Ad ea per que ecclesiarum. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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