59/15
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 59/15
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Die gegebenen Kirchenstrafen sollen schnellstens erledigt werden. Es ist nicht richtig, dass Beamte die Strafreskripte zurückhalten oder die Verbüßung der Strafe anhalten. Die Verantwortlichen dürfen sich nicht durch solche Saumseligkeit schuldig machen
Laufzeit
Laufzeit
Gießen, 1770 Februar 27
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
nur Xerokopien
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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