HHStAW Abt. 170 I Nr. 501
Vollständige Signatur
HHStAW, 3036, HHStAW Abt. 170 I Nr. 501
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Bischof Salmann von Worms bekennt, daß er dem Grafen Johann zu Nassau, Herrn zu Hadamar, die von seinem Stift zu Lehen rührenden Güter, nämlich den Hof zu Dietkirchen, wo das Gericht unter der Linde gehalten wird, und den Korbischofshof daselbst mit allen Zubehörungen und den Höfen zu Attenhausen, Waldernbach, Gaudernbach, Selbach, Aumenau und Wirbelau als rechtes Lehen übertragen hat, ferner daß er mit dem Grafen Johann vor das Schloß Diez geritten sei und den Grafen Gerhard von Diez und dann auch die Gräfin Jutte und ihren Sohn, Grafen Gerhard (d. i. derselbe Gerhard) habe auffordern lassen, dem Grafen Johann über diese Lehen in Diez oder vor den zuständigen Gerichten Werschaft zu leisten, worauf diese nicht eingegangen seien. Der Aussteller siegelt.
Datierung
Datierung
1356 April 24
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
2 Abschriften auf Papier, aus dem 16. Jh.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Reg. Wenck 1 Urkundenbuch 243; aus Marburg 1884
Repräsentationen
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