Vollständige Signatur

HStAD, A 5, 261/1

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
Heidelberg 1614 September 9

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Kurpfalz

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Revers des Balthasar Philipp von Mörle für die inserierte Urkunde des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz: Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz bekundet, dass das zuletzt von Philipp von Mörle zu Mannlehen getragene Viertel des Gerichts Freieinstein dem Kurfürsten Friedirch IV. wegen unterlassener Mutung heimgefallen war. Aus besonderer Gnade hatte er aber die Brüder Job Dietrich und Wolf Dietrich sowie ihre Vettern Hans Georg und Wolf Eberhard von Mörle gen. Böhm wieder belehnt. Nach dem Ende der Vormundsachaft des Pfalzgrafen Johann belehnt Friedrich V. nun Balthasar Philipp von Mörle, Sohn des verstorbenen Eberhard, mit den Lehen, wie sie weiland Hans und Philipp Honlin und ihre Vorfahren von der Pfalz zu Lehen trugen.
Siegler Siegler
Siegelankündigung des Ausstellers.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Pergament, mit angehängtem beschädigten Siegel.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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