349

Complete identifier

HStAD, B 3, 349

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1431 November 2
Original dating Original dating
Uff Allerselen dag a. etc. 31

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Henne Ulner v. Dieburg schreibt an Erzbischof Konrad von Mainz, dass er gegen den Grafen Johann v. Katzenelnbogen Klage erheben müsse, weil dieser ihm und seinen Hörigen zu Erzhausen, das von ihm (Erzbischof Konrad) lehnsrührig sei, die Schweine weggenommen habe und ihnen Mark und Wälder wider Gott und Recht verbiete. Dieses Recht hätten seine (Hennes) Eltern mehr als 100 Jahre ausgeübt, so dass er es länger als Menschen gedächten besäße. Auch zu Lebzeiten Graf Johanns habe er dieses Recht an 40 Jahre unbeeinträchtigt wahrgenommen. Jetzt aber glaube der Graf, ihn durch derartige Neuerungen aus seinem alten Besitz verdrängen zu können. Er habe daher den Grafen um Austrag vor ihm (dem Erzbischof) als Lehnsherrn gebeten und sich bereit erklärt, seinen (des Erzbischofs) Weisungen zu folgen, doch habe der Graf dieses Anerbieten abgelehnt und versuche ihn, wegen dieser Sache vor das Märkergericht zu Gerau zu bringen. Nach seiner (Hennes) und anderer ehrbarer Leute Ansicht gebühre es ihm jedoch nicht, wegen seiner Lehen vor den gräflichen Märkern zu verhandeln, vielmehr liege es ihm (dem Erzbischof) als seinem Lehnsherrn ob, darüber zu befinden. Er (Henne) bitte ihn daher, ihn bei seinem väterlichen Lehen und sich selbst in seinem Eigentum zu schützen und zu erhalten. Er (der Erzbischof) möge daher den Grafen Johann anweisen, dass dieser ihn (Henne) nicht aus dem Seinigen vertreibe
Sealer Sealer
Siegel des Aussellers.
Formal description Formal description
Ausfertigung (mit Unterschrift, Außenadresse und Briefsg.-verschluss) Staatsarchiv Darmstadt, Ulner v. Dieburg
Printing specifications Printing specifications
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3566

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Dieses Schreiben ist dem Grafen Johann von Erzbischof Konrad als Beilage zu Nr. 3567 zur Kenntnis- und Stellungnahme übersandt worden

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