1541
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1541
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1548 November 27
Originaldatierung
Originaldatierung
Gescheen am Dinstag nach Catharina anno etcetera 48
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Marschall Martin (Martein) von Haun und Amtmann Lorenz von Romrod als beauftragte Schiedsrichter Philipps [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, und Hermann von Lüderbach (Liederbach) zu Rainrod und Konrad (Corrt) von Hohelin [?] (Hoell) genannt Schütz als beauftragte Schiedsrichter Georgs von Creuzburg (Jorgen von Creuzbergs) und Johann Windolts (Winnollts) bekunden öffentlich und einstimmig, dass sie den folgenden Schiedsspruch gefällt haben: Abt Philipp hat an Georg von Creuzburg und Johann Windolt und deren Erben für ihre Hofstätte mit dem Keller und allem Zubehör, die sie in der Burg Lauterbach besessen und zuvor von ihrem Schwiegervater [Konrad] Pfeffersack geerbt haben, am nächsten Tag [Kathedra] Petri [1549 Februar 22] (uff nechsten sant Petters tag) 80 Gulden in Münzen der Landeswährung zu zahlen. Georg von Creuzburg und Johann Windolt sollen für sich, ihre Erben und ihre Ehefrauen [Anna und Margarete] dem Abt, seinen Nachfolgern und dem Kloster zur Sicherheit eine Urkunde über die Hofstätte ausstellen. Da die Hofstätte ein Lehen des Abtes gewesen ist, soll sie zukünftig mit einer Lehnsurkunde aufgelassen werden, jedoch ohne nachteilige Auswirkungen auf andere Lehnsteile. Siegelankündigung. Johann Windolt siegelt für sich, seinen Schwager Georg und ihre Erben. Martin von Haun und Hermann von Lüderbach siegeln als Schiedsrichter. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Seite 1, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2, Papiersiegel 3)
Siegler
Siegler
Johann Windolt, Martin von Haun, Hermann von Lüderbach
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, drei aufgedrückte Papiersiegel
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 2, Nr. 72
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
In der Urkunde wird als Zahlungstermin für die 80 Gulden (uff nechsten sant Petters tag) angegeben; gemeint ist Kathedra Petri, wie aus der Urkunde von 1549 Februar 22 [vgl. Nr. 1542] deutlich wird.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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