1232
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1232
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1487 Juni 8
Originaldatierung
Originaldatierung
... der gegeben ist am Freytag nach sant Bonifatien tagk nach Cristi geburte viertzehenhundert und im sibenundachttzigisten iarenn
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Gottschalk von Buchenau bekundet, dass ihm Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, das Gut Wölf (Wolpff), das unterhalb von Fürsteneck [im Gericht Rockenstuhl] liegt und einst Abt und Kloster Fulda von den verstorbenen Wetzel und Heinrich von Buchenau laut einer Verschreibung für 34 Gulden verpfändet war, für 34 Gulden Frankfurter Währung zur Wiederlösung überlassen hat und Gottschalk es fortan innehat. Sollte Fulda das Gut wieder in Pfand nehmen wollen, will Gottschalk dementsprechend verpfänden, wobei den von Buchenau das unbefristete Wiederlösungsrecht zusteht. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers)
Siegler
Siegler
Gottschalk von Buchenau
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 468-469
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Vgl. Nr. 852.
Die Lage im Gericht Rockenstuhl geht aus dem Rückvermerk hervor.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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