1944
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1944
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1676 Oktober 24
Originaldatierung
Originaldatierung
So geschehen Fulda den vierundtzwantzigsten Octobris im sechßzehen hundert sechß undt siebentzigsten jahre
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Kaspar Adam Rapp zu Hausen [?] bekundet für sich und seine Erben, dass er seinem Herrn, Bernhard Gustav [Markgraf von Baden-Durlach], Abt von Fulda und Kempten, Administrator des Klosters Siegburg, verschiedene Zinse und Einkünfte verkauft hat. Diese Beträge setzen sich aus zweieinhalb Gulden Erbzins in fränkischer Währung an Michaelis [September 29] zusammen, die wiederum aus Kleinbeträgen verschiedener Zinspflichtiger stammen. Es folgt eine Auflistung der einzelnen Beträge und Zinspflichtigen. Neben diesen Geldbeträgen gehören zu diesem Verkaufsgut auch fünfeinhalb Gnacken für ein Fastnachtshuhn sowie sechs Gnacken für zwei Festbrote (schönbrodt). Diese Einnahmen werden von verschiedenen als Lehen ausgegebenen Äckern und Wiesen des Klosters eingenommen, die im Folgenden ebenfalls genannt werden. Kaspar Adam Rapp und seine Angehörigen haben diese Lehen und Zinse einst für 100 Gulden in fränkischer Währung gekauft, wozu noch fünf Gulden jährlicher Zins kamen. Sie verkaufen diese Lehen und Zinse nun wieder an das Kloster für 80 Gulden in rheinischer Währung, der Gulden zu je drei Kopfstücken gezählt. Kaspar Adam Rapp bestätigt den Empfang dieser Summe durch die klösterliche Rentkammer, erklärt damit den Verzicht auf die genannten Güter und Zinse und setzt das Kloster in seinen neuen Besitz (possession) ein. Sollten er oder seine Erben gegen diese Übereinkunft verstoßen, darf sich das Kloster an den zum Unterpfand eingesetzten Gütern der Rapp zu Hausen schadlos halten. Die Übereinkunft über dieses Verkaufsgeschäft kann ausnahmslos durch keine Rechtssätze oder gesetzlichen Regelungen, wobei auch auf Rechtssätze im römischen Recht durch Velleianus Bezug genommen wird, und durch kein Gericht eingeschränkt werden (exceptio non numeratae peccuniae, simulati contractus, doli mali, vis metusque fraudulentae persuasionis de non in rem verso, laesionis ultra dimidium, item beneficium restitutionis in integrum sacrum constitutionum Velleianum generalem renunciationum non valere nisi specialis praecesserit). Siegelankündigung. Ankündigung der Unterfertigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Unterschriften
Unterschriften
(Caspar Adam Rapp manu propria) [rechts auf der Plica]
Siegler
Siegler
Kaspar Adam Rapp zu Hausen
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Gnacken sind geringhaltige Groschen.
Als Kopfstück wird eine hochwertige Silbermünze zu 20 oder 24 Kreuzern mit dem Kopf des Landesherrn als Münzbild bezeichnet.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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