U 1251

Vollständige Signatur

HHStAW, 170 I, U 1251

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
Köln, 1447-02-22
Originaldatierung Originaldatierung
D. 1447 in der stat Coellen up den tweentwyntigsten dach van februario

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Die Grafen Heinrich [III.] von Nassau[-Beilstein], Dompropst zu Mainz, Friedrich von Moers und Saarwerden und Philipp von Katzenelnbogen vermitteln auf Vorschlag Herzog Philipps von Burgund eine Bruderteilung zwischen ihren Verwandten, den Grafen Johann [IV.] und Heinrich [II.], Brüder, Söhne des + Grafen Engelbert [I.] von Nassau[-Dillenburg] und Vianden Herrn zu Leck und Breda, hinsichtlich ihres väter und mütterlichen Erbes und der Erbschaft ihres Onkels (vedder), des + Grafen Johann [II.] von Nassau[-Dillenburg] und Vianden. Die Grafschaften Nassau und Diez bleiben gemeinschaftlich auf Kosten und Schäden Graf Heinrichs. Graf Heinrich bestellt und entlohnt die Amtleute und Diener, verwaltet die Schlösser und nimmt die fälligen Belehnungen vor. Dafür erhält er auf 9 Jahre die Überschüsse der Einkünfte. Er soll seinen Bruder oder dessen Beauftragte zu den Rechnungsprüfungen hinzuziehen oder, wenn es Johann genügt, ihm eine Abschrift zukommen lassen. Auch soll er ohne beider Parteien Wissen keine andere als die übliche Schatzung erheben. Will Johann sein Halbteil an sich ziehen, so soll er Heinrich für jedes unerfüllte Jahr der neunjährigen Frist 1600 Gulden geben und die Hälfte an den genannten Verwaltungsaufgaben tragen. Ein solches Vorhaben soll er ein halbes Jahr vorher anzeigen, damit die Parteien zu Nassau einen gemeinsamen Burgfrieden beschwören können. Auch sonst sollen die Grafen oft nach Nassau kommen, spätestens jedoch im 9. Jahr, weil es dann Zeit zum Burgfrieden ist. Die Wohnsitze soll man nehmen wie Vater und Onkel: Johann zu Herborn wie der Vater, Heinrich zu Dillenburg wie der Onkel, und es mit den übrigen Schlössern wie diese beiden halten. Heinrich sorgt unter seiner Verwaltung für Bau und Besserung, nur für Bauten, die durch Notfälle erzwungen werden, kommen beide Parteien gemeinsam auf. Heinrich erhält eine Viehschatzung jenseites [rechts] des Rheins zugebilligt, um damit Ellar zu seinen Gunsten einzulösen. Zu Erbrecht für Söhne und Töchter soll Heinrich drei Viertel der Grafschaft Vianden diesseits der Maas, wo Vianden liegt, Johann ebenso ein Viertel besitzen, Heinrich aber lebenslang die Gft. Vianden diesseits der Maas innehaben. Die Huldigung sollen beide Parteien empfangen. Die Amtleute und Diener sollen diesen Vertrag beschwören, damit Johann und seine Erben nach Heinrichs Tod ihres Viertels sicher gehen. Johann erhält erblich Grimbergen und Konrod und das mütterliche Erbe, nämlich Breda und alle Güter über der Maas und in Holland. Die Fahrhabe soll ihnen zu gleichen Teilen zufallen u. bis Mittfasten ein Verzeichnis aufgestellt sein. Die Schulden, zu deren Deckung beide Parteien ihre Anteile verschreiben, und die verliehenen Gelder gehen zu gleichen Teilen an beide Parteien über. Die Schuldscheine sollen in Arnstein niedergelegt werden, um im Bedarfsfall Vidimus und Transsumpt nehmen zu können. Die künftigen Söhne beider Parteien sollen Nassau und Diez wieder gemeinsam besitzen. Kommt nur eine Partei zu männlichen Erben, so sollen diese allein berechtigt sein, aber die Töchter der andern ausstatten. Und da gemäß dieser Teilung Johanns Anteil besser ist als der Heinrichs, soll Johann an Heinrich 2400 Gulden zahlen, worüber er eine andere Urkunde gleichen Datums ausgestellt hat. Beide Brüder geloben, die Abmachung unverbrüchlich zu halten.
Siegler Siegler
Es siegeln die 3 Aussteller und beide Brüder.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung. Siegel 1. 2. 3 ab; 4. Siegel 4,5 cm Durchmesser beschädigt, im Siegelfeld gelehnter Schild mit dem nass. Löwen, Stechhelm mit geschlossenem Flug, Legende auf Schriftband: Sigillum.iohannis.comitis.de nassow; 5. Siegel 4,5 cm Durchmesser beschädigt, gelehnter quadrierter mit Diezer Wappen belegter Schild: in 1 u. 4 nass. Löwe, in 2 u. 3 Balken (Vianden), über dem Schild Spangenheim mit halbgeöffnetem Flug, Schildhalter: Jungfrauen, Legende auf Schriftband ... sau to viand(en) ze brede

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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